Kommentar zur Bahn-EinigungWarum das Streikrecht geändert werden sollte

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Die Tarifverhandlungen bei der Bahn und der GDL sind abgeschlossen.

Die Tarifverhandlungen bei der Bahn und der GDL sind abgeschlossen.

Der Tarifstreit bei der Bahn ist beendet, die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) hat fast alle Forderungen durchgesetzt. Aber um welchen Preis?

 Monatelang stand das Land in Folge des Arbeitskampfes immer wieder still. Klar, Streiks nerven und kosten Geld. Das liegt in der Natur der Sache.

Doch der Bahnstreik war unverhältnismäßig. Hundert Millionen Euro hat jeder Streiktag Ökonomen zufolge gekostet – ein volkswirtschaftlicher Wahnsinn, den sich Deutschland gerade weder leisten kann, noch sollte. Das sah zwar auch die Politik so, konnte aber nicht viel machen: Tarifverträge sind Sache der Verhandlungsparteien. Das ist gut und richtig so!

Aber dass eine Gewerkschaft mit einem kompromisslosen Chef an der Spitze in seinem letzten Tarifkonflikt vor der Rente das Land im Alleingang in den Stillstand schickt und den Unmut der Bevölkerung gleichgültig ignoriert – das darf nicht nochmal passieren.

Zum einen, weil Gewerkschaften mit rücksichtslosen Arbeitskämpfen auf Kosten der Allgemeinheit unverhältnismäßige Maximalforderungen erzwingen können. Nur deshalb erhalten Lokführer nun den gleichen Lohn für 35 Stunden Arbeitszeit und eine Inflationsprämie obendrauf. Das könnte andere Gewerkschaften inspirieren: Rund 81 Prozent der Beschäftigten wünschen sich laut Hans-Böckler-Stiftung eine Viertagewoche. Nur: Wer soll das bezahlen?

Zum anderen muss die Politik bei kritischer Infrastruktur Unbeteiligte vor Arbeitskämpfen schützen. Es kann nicht sein, dass Gewerkschaften verzweifelte Pendler oder zu beliefernde Unternehmen für ihre Maximalforderungen in Geiselhaft nehmen können und das ganze Land nur tatenlos dabei zuschauen muss.

Bereits im Jahr 1971 stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Arbeitskämpfe müssen verhältnismäßig sein und dürfen das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzen. Mehr als 50 Jahre später muss die Regierung diese Feststellung endlich in einem Gesetz ausbuchstabieren.

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