22 911 Euro kassiertBetrug mit „virtuellen“ Tickets in 881 Fällen

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Schaffner

Zwei Schaffner am Hauptbahnhof in Berlin (Symbolbild)

Bonn – 22 911 Euro soll er kassiert haben – für Fahrkarten, die nie existierten. Ein Bonner Schaffner der Deutschen Bahn muss sich wegen gewerbsmäßigen Betruges und Untreue in 881 Fällen vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Er hat die Taten bereits gestanden.

Über eine Mitfahrzentrale im Internet bot er laut Anklage über 19 Monate lang immer wieder Gruppenfahrkarten an – insgesamt 881 Mal. Von Mai 2013 bis Januar 2015 täuschte er demnach als „Daniel“ vor, Mitfahrer für Gruppenfahrkarten der Deutschen Bahn zu suchen. Meldete sich jemand auf seine Anzeige, kassierte er den anteiligen Fahrpreis, der sich zwischen sieben und 132 Euro bewegte.

Im Glauben gelassen

Doch der Schaffner besaß weder die entsprechenden Gruppenfahrkarten, noch konnte er die Fahrt selbst antreten. So teilte er den Mitfahrern jeweils bei Fahrtantritt mit, er könne doch nicht mitfahren, hätte aber den zuständigen Schaffner informiert.

Der Clou: Er verkaufte ausschließlich Tickets für Fahrten, bei denen er selbst als Zugbegleiter eingeteilt war. So kontrollierte er seine „Mitfahrer“ und ließ sie aber de facto ohne Ticket fahren. Auf diese Weise blieben sie in dem Glauben, ein tatsächliches Ticket gekauft zu haben.

Der Betrug flog auf

Schließlich soll sich auch eine Kollegin aus Köln an der Masche beteiligt haben: 2396 Euro der knapp 23 000 Euro erwirtschafteten die beiden laut Anklage gemeinsam. Insgesamt entstand der Bahn so ein Schaden von 95 934 Euro.

Erst, als auf der Fahrt von Basel nach Köln einmal ein anderer Schaffner eingesetzt war und die Strecke des 26-Jährigen kontrollierte, flog der Betrug auf. Der 41-Jährige wunderte sich über die Aussagen der vermeintlichen Schwarzfahrer, sie hätten über die Mitfahrzentrale ein Gruppenticket gekauft und er wisse doch sicher Bescheid.

Auf die Schliche gekommen

Er meldete sich daraufhin auch auf dem Internetportal an und begann Fahrten zu buchen, bis er seinem betrügerischen Kollegen auf die Schliche kam. Der gestand bereits und hofft auf eine Einigung vor Gericht. Auf gewerbsmäßigen Betrug und Untreue stehen jedoch mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre Freiheitsentzug.

Der Prozess wird am Mittwoch, 12. Oktober, um 13.30 Uhr fortgesetzt. (sms)

Aktenzeichen: 652 LS 21 / 16 Bonner Amtsgericht

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