In Bonn vor GerichtVater klaut Handy aus Heimweh – 21 Monate Haft

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Bonn – Zwei Jahre war Ignaz W. (Name geändert), Vater von zwei Kindern, bereits in Deutschland, um das große Geld zu machen. Aber anstatt das Budget der Familie zu mehren, war der 35-jährige Rumäne immer weiter abgestürzt: Zwar fand der gelernte Kfz-Mechaniker und Schlosser mehrere Aushilfsjobs, aber einen Vertrag bekam er nicht. Angeblich, so Ignaz W. im Bonner Prozess, weil ihm seine Papiere geklaut worden seien. Hinzu kamen Alkohol und Drogen, schließlich endete das Leben in einem Kölner Obdachlosenheim. Jetzt wurde er von der 3. Großen Strafkammer wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in einem minderschweren Fall zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt.

In dem Obdachlosenheim war der Familienvater einem zwei Jahre jüngeren Landsmann begegnet, mit dem er den 24. Mai 2019 in Bonn verbrachte. Auf der Suche nach einem Schlafplatz oder Almosen steuerten die beiden trunkenen Männer an diesem Abend die rumänisch-orthodoxe Kirche an, von der sie fälschlicherweise glaubten, sie liege in Beuel.

Kumpel mit dem Messer bedroht

Auf der Kennedybrücke schließlich übermannte den Familienvater – nach Konsum von viel Alkohol und Cannabis – offenbar die Sehnsucht nach seiner Familie, von der er Tage bereits nichts gehört hatte. So bat er den 33-jährigen Kumpel, ihm sein altes Handy zu geben, mit dem man zwar nicht mehr telefonieren konnte, aber auf dem eine Facebook-App aufgespielt war. Für Ignaz W. war es – so beteuerte er – die einzige Chance, kostenlosen Kontakt zu Frau und Kindern in der Heimat herzustellen.

Als der Landsmann jedoch sein Handy zurückforderte, wollte der Angeklagte es nicht mehr zurückgeben: Ignaz W. zog ein Messer mit 7,6 Zentimeter Klinge und bedrohte den Kumpel. Als dieser laut um Hilfe schrie, wurden Zeugen einer nahe gelegenen Beueler Gaststätte aufmerksam und alarmierten die Polizei. Der Angeklagte flüchtete, konnte aber in der Nacht noch in Tatortnähe mit der Beute festgenommen werden. Bis zu seinem Prozess saß er in Untersuchungshaft in Siegburg; ohne einen Kontakt nach Rumänien.

Auflage: Meldebestätigung aus der Heimat

Die Strafe wurde noch zur Bewährung ausgesetzt. Nicht nur, weil der Angeklagte die Tat gestanden hat und auch bereut, sondern auch weil die Beute kaum noch einen Wert hatte. Und schließlich hatte Ignaz W. den Bonner Richtern „hoch und heilig“ versprochen, dass er so schnell wie möglich zu seiner Familie nach Rumänien zurückkehren und dort ein fleißiges Leben ohne Drogen und Alkohol führen will. Als Auflage muss der 35-Jährige dem Gericht schleunigst eine Meldebestätigung aus der Heimat vorlegen.

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