Zahn-OPPferdeklinik verklagt – Gutachter sieht Schuld beim nachbehandelnden Arzt

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Swisttal/Weilerswist – Das traurige Ende des Pferdes „Grisu“, das nach einer Zahnoperation eingeschläfert werden musste, beschäftigt derzeit das Bonner Landgericht. Marisa B. (Name geändert), die langjährige Besitzerin des 23-jährigen Wallachs, ist davon überzeugt, dass die Pferdeklinik (Burg Müggenhausen) in Weilerswist ihrem „kleinen Feuerdrachen“ einen vorzeitigen Tod beschert hat. Entsprechend hat sie bei der 9. Zivilkammer Klage eingereicht. Wegen ärztlicher Behandlungsfehler fordert sie von der Tierklinik 2000 Euro Schadensersatz für den Wert ihres Pferdes; darüber hinaus will sie die Behandlungskosten über 3900 Euro nicht bezahlen.

Einen Tag vor Weihnachten, am 23. Dezember 2013, kam der braune Wallach in die Pferdeklinik; ihm sollten zwei marode, gesplitterte Zähne gezogen werden. Ein Eingriff, der normalerweise mit lokaler Sedierung gemacht wird. Nicht aber bei „Grisu“. Das alte Pferd wollte sich nicht ins Maul schauen lassen, es hatte sich recht widerständig und bockig gezeigt. Daraufhin wurde der Braune unter Vollnarkose behandelt.

Nach der OP jedoch ging es „Grisu“ nicht gut. Er fraß nicht richtig, hatte offenbar Darmprobleme, auch wurden Koliken diagnostiziert. Dennoch entließ die Pferdeklinik ihren Patienten, ein Tierarzt sollte sich um die weitere Behandlung des Pferdes im Heimatstall kümmern.

Die Klinik, so Marias B.’s Klagevorwurf, habe ihr Pferd völlig unnötig unter Vollnarkose gesetzt, davon habe es sich nicht mehr erholt. Auch hätten die Ärzte das noch nicht gesundete Tier zu früh entlassen.

Im Prozess vor der 9. Zivilkammer wurde jedoch bekannt: Die wahre medizinische Misshandlung vom „kleinen Drachen“ fand erst nach der Klinik-Entlassung statt. Denn nach Ansicht eines Sachverständigen hat die Pferdeklinik keinen Behandlungsfehler gemacht, vielmehr sei der alte Wallach durch die rabiate Nachbehandlung durch einen Tierarzt „regelrecht hingerichtet“ worden.

Denn der 86-jährige Mediziner hatte dem Pferd wegen der Koliken den Bauch punktiert. „Ein furchtbarer Fehler“, so der Gutachter, der im Prozess noch hinzufügte: „Wenn ein Student im Examen mit so einem Vorschlag käme, würde er durchfallen.“ Schließlich hatte der Tierarzt durch die Behandlung noch den Darm des Tieres verletzt und machte gleich den nächsten Fehler: Er verpasste dem Pferd einen Einlauf. Das sei, so der Gutachter, sein Ende gewesen. Drei Tage später entschied Marisa B., ihren „Grisu“ einschläfern zu lassen.

Nach diesem Gutachten stand für die Kammer fest: Die verklagte Pferdeklinik jedenfalls trägt keine Schuld am Tod des Wallachs. Aber die Klägerin, vertreten durch ihre Anwältin, wollte die Klage nicht zurückziehen. Jetzt werden die Richter die Klage per Urteil abweisen.

(AZ: LG Bonn 9O 339/14)

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