Baby zu Tode geschütteltDrei Jahre Haft für Vater

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Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Köln – Wegen fahrlässiger Tötung muss ein 33-Jähriger drei Jahre ins Gefängnis. Das Gericht war davon überzeugt, dass er seine einen Monat alte Tochter am 12. Juni 2015 so stark geschüttelt hatte, dass sie vier Tage später an den Folgen eines Schütteltraumas im Krankenhaus verstarb. „Es steht für die Kammer außer Frage, dass er als Täter überführt ist“, sagte der Vorsitzende Peter Koerfers in der Urteilsbegründung.

Demnach war der Angeklagte gemeinsam mit seiner Frau, der dreijährigen Tochter und dem Säugling am Tattag gegen 17 Uhr von einem Spaziergang in die eigene Wohnung zurückgekehrt. Dort hatte sich die Mutter gleich in die Küche begeben, um der Kleinen eine Milch zuzubereiten. Der Angeklagte und die beiden Töchter waren derweil alleine im Wohnzimmer, wo es zu dem tragischen Vorfall kam.

Angeklagter habe kein Bewusstsein gehabt, „dass es tödlich enden könne“

Das Kind habe geschrien, der Angeklagte habe daraufhin das Baby geschüttelt, um es zu beruhigen. Dann habe er das Kind abgelegt. Als die Mutter vier Minuten später ebenfalls ins Wohnzimmer kam, fand sie das Baby bewusstlos und blau angelaufen auf. Zwar konnte eine Reanimation den Säugling kurzzeitig stabilisieren. Doch ein Arzt hatte dem Gericht geschildert, dass das Kind bei der Einlieferung bereits so schwer verletzt war, dass sein Leben nicht mehr zu retten gewesen sei.

Dennoch wurde der 33-Jährige nicht, wie zunächst angeklagt, wegen Totschlags verurteilt. Ein Tötungsvorsatz lag für das Schwurgericht nicht vor. Der Angeklagte habe beim Schütteln kein Bewusstsein dafür gehabt, „dass es tödlich enden könne“, sagte Koerfers attestierte dem Mann aber zugleich ein „erhebliches Ausmaß an Pflichtwidrigkeit“. Das Gericht stützte sein Urteil allein auf Indizien sowie Zeugen und Gutachter, die bei der Tat nicht dabei waren. Vor allem das rechtsmedizinische Gutachten, ließ laut Koerfers, keinen anderen Schluss als Tod durch Schütteltrauma zu.

Die Wahrheitsfindung wurde erschwert, weil die Kindsmutter sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief. Damit durfte das Gericht ihre Aussagen nicht verwerten. Nach der Tat hatte sie ihren Mann schwer belastet und war auch als Nebenklägerin aufgetreten, hatte dann aber überraschend geschwiegen. Die Quittung hierfür bekam auch sie mit dem Urteil: Dreiviertel ihrer Auslagen muss sie selbst tragen. Normalerweise trägt der Verurteilte die Verfahrenskosten in Gänze.

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