Hämmchen für PlaketteTÜV-Prüfer wegen Bestechlichkeit zu Bewährungsstrafe verurteilt

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TÜV-Plaketten

Symbolbild

Köln – Ein ehemaliger TÜV-Prüfer (63) ist vom Landgericht Köln wegen Bestechlichkeit in 235 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der Diplom-Ingenieur hatte von Juni 2008 bis Juni 2010 Fahrzeugen die bestandene Hauptuntersuchung attestiert, ohne sie überprüft oder gar in Augenschein genommen zu haben. Insgesamt wurden dem 63-Jährigen im Tatzeitraum 1872 Fahrzeuge für die pflichtwidrigen Prüfungen zugeschustert. Dabei ergaunerte sich der Mann 25 000 Euro und etliche „Hämmchen“.

Stress wegen erkrankter Frau und Tochter

Ursprünglich waren alle Fälle falsch durchgeführter TÜV-Prüfungen angeklagt. Ein Großteil war aber nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten und einem Rechtsgespräch am ersten Verhandlungstag vom Gericht eingestellt worden. Während der Ermittlungen hatte der Mann gestanden und umfänglich mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet. Das hatten Zeugen von der Polizei bestätigt.

Als Motiv hatte der 63-Jährige angegeben, dass er im Tatzeitraum überfordert gewesen sei. Seine Frau und Tochter seien beide an Krebs erkrankt. Weil er auf der Arbeit so sehr eingespannt gewesen sei, habe er keine Zeit für ihre Pflege gefunden und die Prüfberichte kurzerhand gefälscht.

Ein mitangeklagter ehemaliger Werkstattbetreiber (52), der dem Angeklagten rund 1300 Fahrzeuge für die pflichtwidrigen Prüfungen zugeschustert hatte, wurde ebenfalls verurteilt. Wegen Bestechung in 183 Fällen und Hehlerei in fünf Fällen bekam er zwei Jahre auf Bewährung. Der 52-Jährige hatte dem ehemaligen Prüfer pro technischer Abnahme einen Betrag von sechs Euro gezahlt. Bei der Durchsuchung seiner Werkstatt hatte die Polizei zudem fünf gestohlene Fahrzeuge sichergestellt, die von seiner Werkstatt umfrisiert worden waren.

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