BetrugsverfahrenEhemaliger Kaller Beigeordneter Uwe Schmitz geht in Revision

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Gefasst und regungslos nahm Uwe Schmitz am Donnerstagvormittag das Urteil auf, das, falls es Rechtskraft erlangt, wohl das Ende seiner Beigeordneten-Tätigkeit bedeuten würde.

Gefasst und regungslos nahm Uwe Schmitz am Donnerstagvormittag das Urteil auf, das, falls es Rechtskraft erlangt, wohl das Ende seiner Beigeordneten-Tätigkeit bedeuten würde.

Kall – Der ehemalige Kaller Beigeordnete und frühere SPD-Kreisvorsitzende Uwe Schmitz hat laut Dr. Daniel Kurth, Pressesprecher des Aachener Landgerichts, Revision gegen das Urteil der Berufungsverhandlung eingelegt.

Er war am 8. April von der vierten kleinen Strafkammer des Aachener Landgerichts wegen gewerbsmäßiger Veruntreuung von Mandantengeldern und Betrugs in insgesamt 22 Fällen aus seiner früheren Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil fiel um drei Monate geringer aus als das vorherige Urteil des Amtsgerichts Gemünd.

Wie Dr. Ingo Werner vom Oberlandesgericht (OLG) Köln mitteilte, wird nun dem Angeklagten das schriftliche Urteil des Landgerichts Aachen zugestellt. Schmitz kann anhand dessen eventuelle Rechtsfehler ermitteln und seine Revision ausarbeiten. Dann erhalte die Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Danach werde die Generalstaatsanwaltschaft die Akte nach Prüfung dem Senat des Oberlandesgerichts vorlegen. (pe)

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