Polizei will überprüfenWas man in der Mainacht im Rhein-Sieg-Kreis darf und was nicht

Lesezeit 2 Minuten
Menschen sitzen auf einem Maibaum, der von einem Traktor gezogen wird.

So nicht: Insbesondere beim Transport müssen Maibaum und Fahrgäste gesichert werden, das will die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis in der Mainacht überprüfen.

Die geschmückte Birke wird vor die Tür gestellt. Doch Bäume wild zu fällen oder sie ungesichert über die Straßen zu fahren, ist strafbar. 

In der Nacht zum 1. Mai sind sie wieder unterwegs, die Verliebten, die ihrem Schatz eine bunt geschmückte Birke stellen. 2024 ist ein Schaltjahr, da können auch die Frauen ihre Liebe mit einem Maibaum zeigen. Doch Obacht: Wer eine Maie im Wald, Park oder in der Nachbarschaft fällt, macht sich strafbar. Dabei gibt es ausreichend Angebote, legal eine Birke zu schlagen.

In der Mainacht hat die Polizei angekündigt, verstärkt Kontrollen durchzuführen.  Es macht also durchaus Sinn, die Quittung über den Kauf in der Tasche zu haben. Genauso sinnvoll ist es, die Regeln für den Transport einzuhalten. Die Polizei hat zwar Verständnis fürs Brauchtum, will aber nach eigenen Angaben Verstöße konsequent ahnden, insbesondere beim Transport von möglicherweise noch alkoholisierten Menschen auf dafür nicht vorgesehenen Fahrzeugen und Anhängern.

Der Baum darf nicht nach vorne ragen, nach hinten sind höchstens drei Meter erlaubt

Der Fahrer oder die Fahrerin sind dafür verantwortlich, unter Umständen auch der Eigentümer, wenn er sein Fahrzeug verleiht. Das kann teure Straf- oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach sich ziehen. Die Weiterfahrt endet jedenfalls für diejenigen meist am Kontrollort, die mit einem illegal geschlagenen Baum oder einem nicht verkehrssicheren Transporter angehalten werden.

Für die Ladungssicherung müssen mindestens zwei geeignete Zurrgurten und geeignete Zurrpunkte benutzt werden. Nicht geeignet sind übrigens Kordeln, Stricke, Draht oder ähnliches. Mit Ladung darf das Fahrzeug nicht höher als vier Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Für Autos gilt 2,50 Meter.

Die Birke darf nicht vorne hinausragen, nur ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 Meter sind 50 Zentimeter erlaubt. Nach hinten sind höchstens drei Meter zulässig – für Fahrten bis 100 Kilometer. Ab ein Meter Länge ist eine 30 mal 30 Zentimeter große, rote Fahne oder ein entsprechendes Schild als Kennzeichnung vorgeschrieben. Insgesamt darf die Gesamtlänge 20,75 Meter nicht übersteigen, ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit ist vorzusehen.

Kontrollen in der Mainacht: Auf einem Anhänger dürfen keine Menschen sitzen

Der Personentransport auf Zugmaschinen ohne Sitze oder Ladeflächen von Anhängern ist verboten. Sonst wird aus einem zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger ein zulassungspflichtiger. Das kann Straftaten nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Kraftfahrzeugsteuergesetz nach sich ziehen. Auch die Fahrerlaubnis kann dann nicht mehr ausreichen, gegebenenfalls eine Verkehrsstraftat. Es drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg.

Ein scharfes Auge werden Polizistinnen und Polizisten auf angetrunkene Fahrerinnen und Fahren haben oder auf solche, die Drogen konsumiert haben. Für Schäden ist der Mensch am Steuer verantwortlich. Ob Versicherung die decken, wenn sie durch unsachgemäßen Transport entstehen, ist zumindest fraglich.

Rundschau abonnieren