Urteil zu DomainDer 1. FC Köln hat Recht auf www.fc.de

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Hennes der VIII.

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Köln – Der 1. FC Köln hat einen Anspruch auf die Internet-Adresse (Domain) www.fc.de, das hat am Dienstag das Landgericht Köln festgestellt.

Die Domain war von einem Geschäftsmann aus Bayern registriert worden. Er hatte versucht, die Nutzungsrechte an verschiedene Fußballvereine zu veräußern, die das Kürzel FC im Namen führen. Der FC Augsburg und der FC Bayern München hatten beide abgelehnt und darauf verwiesen, dass unter dem Kürzel FC in Deutschland allgemein der 1. FC Köln verstanden würde.

Eben dieses Argument hat nun zu der Entscheidung geführt. Das Kürzel FC als Bestandteil der Marke 1. FC Köln sei allemein bekannt. Der Fußballverein hat also ein berechtigtes Interesse an der Domain, dem das Interesse des Domainhändlers nachgeordnet werden muss. Ein Beispiel gab der Richter selber in der Hauptverhandlung: So würde Jonas Hector im Fernsehkommentar zu Spielen der Nationalmannschaft regelmäßig als „FC-Spieler“ bezeichnet.

Bevor die Sache vor Gericht gelandet ist, hatte es noch Versuche gegeben, sich gütlich zu einigen. Ursprünglich stand eine Forderung von 50 000 Euro im Raum; der FC hatte ein Gegenangebot von 5000 Euro gemacht. Darauf ist der Domainhändler jedoch nicht eingegangen. (mik)  

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