Filme im KinoWas wirklich auf dem FSK-Index zu Karfreitag steht

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„Die Feuerzangenbowle“ lief lange Zeit Karfreitag in keinem Kino.

„Die Feuerzangenbowle“ lief lange Zeit Karfreitag in keinem Kino.

Regelmäßig vor Karfreitag ist von einer Film-Liste die Rede, auf denen Filme auf dem Index stehen. Darauf auch Filme wie „Heidi“. Aber was hat es damit auf sich?

Quizfrage: Stehen Filme wie „Heidi in den Bergen“, „Didi Hallervorden – Alles im Eimer“ oder „Die Feuerzangenbowle“ mit Heinz Rühmann am Karfreitag auf einer „schwarzen Liste“ – sprich, ist die Vorführung in einem Kino untersagt? Die Antwort ist nicht ganz so leicht. Der Grund: Regelmäßig vor Karfreitag ist von einer Film-Liste die Rede, die von der „Spitzenorganisation der Filmwirtschaft“ (Spio) am 7. Januar 2016 veröffentlicht wurde. Auf dieser sind mehr als 750 Filme aus den Jahren 1980 bis 2015 aufgelistet, die an sogenannten „stillen Feiertagen“ wie Allerheiligen, Heiligabend und eben auch Karfreitag in Kinos oder sonstigen öffentlichen Vorstellungen nicht gezeigt werden dürfen.

Filme für die „stillen Feiertagen“ ungeeignet 

In der Liste finden sich der Trickfilmklassiker „Heidi“ aus dem Jahr 1975, bereits für Kleinkinder freigegeben, und die beliebte Pennäler-Komödie mit einem lausbubigen Heinz Rühmann. Sollten diese Filme also für einen stillen Feiertag wie Karfreitag ungeeignet sein? Auf Nachfrage bei dem Verein „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK), stellt sich heraus, dass dies bei den genannten Filmen so nicht stimmt. Richtig ist, dass die FSK, die 1949 gegründet wurde und seit den 1950er Jahren bis heute deutsche und internationale Filme nach Altersfreigaben und auch hinsichtlich der Eignung für die „stillen Tage“ überprüft, bei Rühmanns Klassiker, nicht aber bei „Heidi“ aktiv geworden ist. Der Kindertrickfilm um eine Waise in den Bergen durfte immer auch am Karfreitag im Kino gezeigt werden und hätte somit nie auf der Spio-Liste erscheinen dürfen.

„Die Feuerzangenbowle“ ist rehabiliert

„Die Feuerzangenbowle“ war tatsächlich jahrzehntelang auf der „schwarzen FSK-Liste“, seit einer erneuten Prüfung im Jahr 1980 aber nicht mehr. Ähnliches gilt für „Mary Poppins“. Der FSK-Geschäftsführer Stefan Linz bedauert, „dass Fehlinformationen in der Berichterstattung immer wieder reproduziert werden“.

Dennoch scheint Lachen neben anderen Kriterien wie Horror, Gewalt, Tod oder sexuelle Handlungen bis heute geeignet zu sein scheint, religiöse Gefühle zu verletzen. Denn Didi Hallervorden oder „Das Leben des Brian“ waren oder sind nach wie vor auf dem FSK-Index. Aber nicht nur in den Kinos gibt es Einschränkungen. Die Länder und Kommunen haben sich Richtlinien für die „stillen Feiertage“ gegeben: NRW-weit sind Partys und Tanzen in Clubs und Bars gesetzlich untersagt. Daher finden auch an den Theatern während der Gottesdienstzeiten am Karfreitag keine Aufführungen statt. In Köln verzichten die Schauspielbühnen ganztägig darauf. Online-Streamingdienste und TV sind von diesen Regeln jedoch nicht betroffen: „Star Wars“- oder James-Bond-Filme laufen auch Karfreitag regelmäßig.

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