EuGH-GeneralanwaltWas Uber in Europa darf und was nicht

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Das Logo des Fahrdienst-Vermittlers Uber

Luxemburg/Berlin – Mit einem Klick auf dem Handy eine Fahrgelegenheit finden - mit dieser Geschäftsidee ist Uber auch in Europa angetreten. Der Fahrdienstvermittler beschäftigt schon seit Längerem die Gerichte. Jetzt hat ein wichtiger Gutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine Einschätzung abgegeben, was für ein Unternehmen Uber eigentlich ist - und welche Vorschriften ihm gemacht werden dürfen.

Was ist Uber?

Uber betreibt eine Handy-App, mit der die Nutzer per Klick ein Taxi oder einen Mietwagen bestellen können. Die App ermittelt dabei den Preis und zeigt auch die Route an, die der Fahrer nehmen wird. Bezahlt wird online.

Klingt doch praktisch. Was ist das Problem?

Die Taxi-Verbände in den EU-Staaten sehen sich durch diese neue Konkurrenz bedroht. Besonders umstritten war das Angebot UberPop. Dabei vermittelte die Uber-App Fahrgäste an private Fahrer, die ohne Taxilizenz oder Personenbeförderungsschein im eigenen Auto unterwegs waren. Gerichte in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten haben diesen Service verboten. Von dem Konzept hat sich das Unternehmen in nahezu allen europäischen Ländern mittlerweile verabschiedet.

„Nun ist das Unternehmen ausgewichen auf andere Geschäftsmodelle, die die Kunden nur noch an professionelle Fahrer und Unternehmen vermitteln“, sagt Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbs-Wirtschaft an der Universität Düsseldorf. Dieses Modell heißt UberX. Der Konzern arbeitet dafür etwa mit Chauffeurdiensten und Mietwagen-Anbietern zusammen. „In diesem Segment sind die regulatorischen Auflagen nicht so streng“, sagt Haucap. Anders als bei Taxis gebe es etwa keine Preisbindung.

Worum geht es vor dem EuGH?

Dem EuGH liegt die Klage eines großen spanischen Taxiverbands gegen die dortige Uber-Tochter vor. Das Gericht soll unter anderem eine grundlegende Frage endgültig beantworten: Handelt es sich bei Uber um einen elektronischen Vermittlungsdienst zwischen Fahrer und Kunde, also einen Online-Service wie Uber sich selbst bezeichnet? Oder, so argumentieren die Kläger, ist Uber vor allem eine

Verkehrsdienstleistung?

Eine erste Antwort hat nun ein wichtiger Gutachter des EuGH gegeben. Demnach ist das Angebot des Unternehmens dem Verkehrssektor zuzuordnen. Die EU-Staaten könnten deshalb von der Firma verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe. Diese Einschätzung des Generalanwalts ist für die EuGH-Richter nicht bindend. In den meisten Fällen folgen sie aber seinen Empfehlungen.

Welche Folgen hätte das?

Laut Uber erst einmal keine. Die Firma hält sich in Europa nach eigener Aussage schon jetzt an die Regeln, die für das gesamte Gewerbe gelten. Doch der Taxi-Markt in Europa gilt als verkrustet. In vielen Städten wie Berlin ist das Taxigewerbe längst nicht mehr wirtschaftlich, wie eine Studie des Berliner Senats aus dem vergangenen Jahr zeigt. Mehr Wettbewerb durch Uber hätte aus Sicht mancher Experten dazu führen können, die Strukturen aufzubrechen.

Doch die Sichtweise des EuGH-Gutachters unterstütze die starken Taxiverbände und die deutsche Gesetzgebung bei ihrem Versuch, den Marktzugang stärker zu reglementieren, sagt der Hamburger Wettbewerbsrechtler Askan Deutsch von der Kanzlei FPS. „In der Konsequenz führt das zu höheren Preisen.“ (dpa)

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