Gilt nicht nur für AutofahrerDarf ich bei Gelb noch über die Ampel fahren?
Erfurt – „Das war doch noch gelb“, zählt zu den beliebtesten Autofahrer-Ausreden, nachdem sie noch schnell über die Ampelkreuzung gefahren sind. Doch ab wann besteht der Tatbestand einer Rotlichtfahrt und welche Konsequenzen hat das?„Der Sinn einer Wechsellichtzeichenanlage, wie die Ampel im StVO-Deutsch genannt wird, liegt klar auf der Hand“, erläutert Unfallexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. „Sie regelt den Verkehr an Kreuzungen, Einmündungen oder an Markierungen für den Fußgängerverkehr. Wer Grün hat, für den ist der Verkehr freigegeben.“
Ist die Ampel Gelb muss man warten
Ein Irrglaube ist die Argumentation einiger Autofahrer, dass man bei Gelb noch fahren darf und das Fahren bei Rot erst nach einer Sekunde Rotphase geahndet wird. Bereits bei Gelblicht müssen Verkehrsteilnehmer auf das nächstfolgende Zeichen warten – und zwar vor der Kreuzung. „Selbst der Gelblichtverstoß kann bereits zu einem Bußgeld von zehn Euro führen, nämlich genau dann, wenn ein gefahrloses Anhalten noch möglich gewesen wäre“, so Leser.
Sehr viel teurer - weil extrem gefährlich - wird es beim Missachten des Rotlichts. „Hier sieht der Bußgeldkatalog sehr hohe Strafen vor - und das zu Recht. Denn Rot ordnet den Halt vor der Kreuzung an“, so Leser. „Wer dagegen verstößt, riskiert schlimme Unfälle und wird völlig zu Recht hart bestraft.“ Schon das einfache Missachten der Rotlichtphase schlägt mit 90 Euro und einem Punkt Flensburg zu Buche.
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Bei einer Gefährdung anderer werden daraus 200 Euro Bußgeld, hinzu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Passiert bei der Rotfahrt ein Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Die Schuldfrage dürfte dabei auf der Hand liegen.
Schrfärer Strafen bei längerem Rotlicht
Noch schärfer sind die Strafen, wenn die Rotphase bereits eine Sekunde andauerte. Dann wird automatisch eine Gefährdung anderer unterstellt. Hierfür werden bis zu 360 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.
Wer glaubt, dass das Haltegebot bei einer roten Ampel nur für Autofahrer Konsequenzen hat, liegt ebenfalls völlig falsch. Die Strafen für eine Rotfahrt mit dem Fahrrad sind inzwischen nicht zu unterschätzen: Die Bußgelder beginnen bei 60 und enden bei 180 Euro.
Auch Radler können sich Punkte einfangen
Was viele Radfahrer nicht wissen: Für die Missachtung der Rotphase kassiert man auch auf dem Fahrrad einen Punkt in Flensburg. Und auch der vermeintlich schwächere Fußgänger kann ein Bußgeld von fünf bis zehn Euro bekommen, wenn er die rote Ampel ignoriert. (dpa/tmn)