A3-Blitzer-HotlineSo lief das Gnadengesuch der „Kölnischen Rundschau“

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Rund 435 000 Mal sind auf der A 3 am Dreieck Heumar Autofahrer bei fehlerhafter Beschilderung geblitzt worden.

Rund 435 000 Mal sind auf der A 3 am Dreieck Heumar Autofahrer bei fehlerhafter Beschilderung geblitzt worden.

Köln – Wer die Hotline der Bezirksregierung anruft, bekommt glasklare Antworten. Keine Spur von juristischer Unsicherheit, kein Hin- und herwenden am anderen Ende der Leitung. Die Rundschau hat die Hotline (0221-147 3003) angerufen und folgenden Beispielfall vorgetragen: Geblitzt worden am 12. Juni 2016 am Heumarer Dreieck. Der Bußgeldbescheid betrug 10 Euro.

Eine freundliche Frauenstimme meldet sich auf Seiten der Bezirksregierung. „Haben Sie den Betrag bereits überwiesen?“

Ja, natürlich, und zwar fristgerecht.

„Dann sind zwei Dinge wichtig“, ergänzt die Dame am Telefon. „Dass Sie in Fahrtrichtung Oberhausen geblitzt worden sind und dass es zwischen Februar und Dezember des vergangenen Jahres geschehen ist.“

Stimmt beides. Gegenfrage: Die Höhe des Bußgeldes spielt keine Rolle bei einer möglichen Erstattung?

„Nein, überhaupt nicht.“

Es muss also keine besondere Härte, etwa der Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen?

„Nein.“

Das heißt also, jeder der im fraglichen Zeitraum geblitzt worden ist, kann den Antrag per Gnadengesuch stellen?

„Ja, jeder.“

So viel Eindeutigkeit überrascht in diesen Tagen.

Von Seiten der Bezirksregierung klingt das ganz anders. Die kommunale Aufsichtsbehörde bemüht nämlich derzeit auch ihrerseits das Telefon, um der Redaktion klar zu machen, dass keineswegs jeder im fraglichen Zeitraum geblitzte Fahrer auf eine Entschädigung hoffen dürfe. Eher nur in Härtefällen. Alles klar?

Derartige juristische Haarspaltereien sind der freundlichen Dame völlig fremd.

Und was passiert als nächstes?

„Sie füllen einfach in den nächsten Tagen einen Online-Antrag auf der Internet-Seite der Stadt Köln aus, und damit beantragen Sie dann die Erstattung des Bußgeldes.“

Einfach so?

„Einfach so.“

Und dann wird das Geld erstattet?

„Das kann ich Ihnen natürlich nicht garantieren.“

Und wer entscheidet das?

„Die Stadt Köln.“

Zuvor hatte die Verwaltung erklärt, die Stadt werde die Anträge an die für den Gnadenerlass zuständige Behörde weiterleiten: also an die Bezirksregierung.

Danke, für dieses Gespräch.

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