Aktion „Ende Gelände“Dutzende Verfahren gegen Klima-Aktivisten

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Im Hambacher Forst waren viele Polizisten und RWE-Sicherheitsleute im Einsatz, um Rodungsarbeiten für die Erweiterung des Tagebaus durchzusetzen.

Im Hambacher Forst waren viele Polizisten und RWE-Sicherheitsleute im Einsatz, um Rodungsarbeiten für die Erweiterung des Tagebaus durchzusetzen.

Erkelenz – Die Prozessflut beim Amtsgericht Erkelenz gegen Klima-Aktivisten hält an: Mehrere Dutzend Verfahren stehen dort im Zusammenhang mit der Aktion „Ende Gelände“ an, in deren Rahmen rund 1000 Aktivisten im Sommer 2015 den Tagebau Garzweiler gestürmt hatten. Zwei Verfahren, die vergangene Woche ausgetragen wurden, verliefen bislang ohne Ergebnis.

Angeklagter plädiert auf Freispruch

Im ersten Fall wird einem jungen Mann aus Berlin Hausfriedensbruch vorgeworfen. Er ist mit anderen in das Tagebaugelände gelaufen. Der Angeklagte soll eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage abgelehnt haben. Er plädiere auf Freispruch und berufe sich unter Verweis auf den Klimawandel auf ein „Recht auf Nothilfe“, teilt das Bündnis Ende Gelände mit. Das Verfahren musste dann unterbrochen werden, weil sich der junge Mann von einem „Laienverteidiger“, einem bundesweit bekannten Aktivisten, vor Gericht verteidigen lassen wollte. Ob dies zulässig ist, will der Richter nun erstmal klären. Solange wird das Verfahren ausgesetzt.

„Die Verteidigung dient zum Schutz des Angeklagten. Der Verteidiger muss also eine Person sein, die dies auch kann“, erläuterte Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber hinterher. Grundsätzlich sei es so, dass ein Verteidiger bestimmte juristische Kenntnisse haben müsse. „Er muss aber nicht unbedingt ein zugelassener Rechtsanwalt sein.“

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Kohlekritisches Plakat über A61

In einem zweiten Verfahren, das einen Tag später stattfand, wurde derselbe Aktivist jedoch von einem anderen Richter als Laienverteidiger zugelassen. Dabei ging es um drei Männer aus Osnabrück und Hamm, denen gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen wird. Sie hatten sich an einer Brücke über die direkt am Tagebaurand verlaufende Autobahn 61 abgeseilt und über der Fahrbahn ein kohlekritisches Transparent gehängt.

Die Polizei musste daraufhin die Autobahn eine Zeit lang in beide Richtungen sperren. Das nutzten andere Aktivisten, um über die Fahrbahn in den Tagebau zu gelangen. Die drei Angeklagten hatten wegen ihrer Tat Strafbefehle in Höhe von jeweils 2000 Euro bekommen, denen sie aber widersprochen haben. So kam es zur Verhandlung, bei der sie von zahlreichen Sympathisanten unterstützt wurden.

Beschuldigte wollten Verkehr nicht gefährden

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück: Sie hätten sich zwar von der Brücke über die Autobahn abgeseilt, aber nicht in der Absicht, den Straßenverkehr zu gefährden. Es sei ihnen darum gegangen, ihren Protest gegen den Tagebau deutlich zu machen. Ob und inwieweit es zu einer Gefährdung gekommen war, konnte in der sechsstündigen Verhandlung nicht geklärt werden. Jetzt soll das Verfahren Anfang Dezember fortgeführt werden.

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