Gasthof Röttgen vor VerkaufSeelscheider SPD will „Mord mit Aussicht“-Gasthof erhalten

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Ein Fachwerkgebäude mit der Beschriftung „Gasthof Röttgen“

Das Fachwerkgebäude, in dem ein Ehepaar den Gasthof Röttgen betreibt, steht zum Verkauf.

Die Gemeinde soll eine städtebauliche Erhaltungssatzung erlassen –  das Gebäude ist Thema in der nächsten Ratssitzung im Mai.

Der Artikel über den möglichen Abriss des Gasthofs Röttgen hat hohe Wellen geschlagen. Die SPD-Fraktion im Gemeinderat beantragt nun, gemäß Baugesetzbuch sicherzustellen, dass das historische Gebäude weder dem Erdboden gleich gemacht noch anders genutzt wird.

Mit dem Thema soll sich der Gemeinderat beschäftigen, der am Mittwoch, 24. Mai, tagt (18 Uhr). Am Dienstag stand der Antrag bereits auf der Tagesordnung des Ausschusses für Ortsentwicklung.

„Bestandteil des dörflichen und kulturellen Zusammenlebens“

Die Verwaltung solle bis dahin eine städtebauliche Erhaltungssatzung gemäß Paragraf 172, Absatz 1, Baugesetzbuch, erlassen. Darin wird festgelegt, dass der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung durch die Gemeinde bedürfen. Das Anwesen im Dorf Seelscheid, Kirchweg 6, ist noch in Familienbesitz.

Diese Zeitung berichtete exklusiv, dass die Geschwister das Fachwerkhaus über einen Immobilienmakler verkaufen wollen, Preis: 690 000 Euro. Der Makler nennt in seiner Offerte als eine Option den Abriss und die Nutzung des Grundstücks für den Bau eines Mehrfamilienhauses.

Das Fachwerk-Ensemble „ist weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus als Bestandteil des dörflichen und vor allem kulturellen Zusammenlebens im Ortskern bekannt“, erklärt die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Nicole Männig-Güney. Der Gasthof Röttgen wurde deutschlandweit bekannt durch die Fernsehserie „Mord mit Aussicht“ und zur Pilgerstätte für die Fans. Wie berichtet, hat sich auch der Fanclub der Kult-Serie für den Erhalt stark gemacht und erwägt sogar den Kauf.

Teil des „kulturellen Dreiecks“

Die SPD verweist darauf, dass laut dem aktuellen Bebauungsplan der Gemeinde zwar die Errichtung von Wohnhäusern planungsrechtlich zulässig sei, allerdings nur, wenn dadurch der Denkmalbereich der Kirche nicht gestört werde. Männig-Güney: „An dieser Stelle sieht die SPD-Fraktion keine Notwendigkeit für die Schaffung von Wohnraum.“

Röttgen solle mit seinen Nebengebäuden als Stätte des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens erhalten bleiben. Der Gasthof, der einen großen Saal hat, sei Teil des „kulturellen Dreiecks“, zu dem auch das Kunsthaus Seelscheid und die geplante „KulTurnhalle“ gehören.

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