Der 80-Jährige war von der Bärin angegriffen und schwer verletzt worden. Dennoch verurteilte das Gericht den Rentner. Aus einem bestimmten Grund.
Insgesamt 16 Jäger verurteiltBraunbärin greift 80-Jährigen an – Trotzdem Strafe für Todesschüsse

Zwei junge Braunbären toben unter den wachsamen Augen von Mutter Idun erstmals im Bärengehege im Tierpark Hexentanzplatz herum. Ein Gericht in Frankreich hat einen von einer Braunbärin angegriffenen Jäger für seine tödlichen Schüsse auf das Tier zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. (Symbolbild)
Copyright: Matthias Bein/dpa
Ein Jäger, der 2021 während einer illegalen Wildschweinjagd in einer Bergregion in den französischen Pyrenäen eine Braunbärin erschossen hat, ist am Dienstag (6. Mai) von einem südfranzösischen Strafgericht in Foix zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zusätzlich muss der Jäger eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen. Sein Jagdgewehr wurde konfisziert, und ihm wurde die Jagderlaubnis entzogen.
Der 80-Jährige war von der Bärin angegriffen und schwer verletzt worden, bevor er die tödlichen Schüsse abgab. Dennoch verurteilte das Gericht den Rentner wegen Tötung eines unter Schutz stehenden Tiers, wie die örtliche Zeitung „L'Indépendant“ berichtete.
Der Hauptangeklagte verteidigte sich vor Gericht mit der Begründung, er habe in Notwehr auf die 150 Kilogramm schwere Bärin mit zwei Jungtieren gefeuert. Die Bärin habe ihn attackiert, sodass er zunächst panisch einen Schuss abgegeben habe. Als das Tier ihn weiterhin angegriffen habe, habe er erneut geschossen, woraufhin die Bärin verstarb.
Jäger berichtet über Bärenangriff: „Sie packte mich am linken Oberschenkel, ich geriet in Panik“
Im Zeugenstand hatte der Jäger ausgesagt: „Sie packte mich am linken Oberschenkel, ich geriet in Panik und feuerte einen Schuss aus dem Gewehr ab. Sie wich zurück und knurrte, sie ging um mich herum und biss mir in die rechte Wade, ich fiel, sie biss mir ins Bein, ich spannte mein Gewehr und schoss. Sie starb fünf Meter weiter“.
Das Gericht sprach den Schützen und 15 weitere Jäger jedoch schuldig, weil sie in einer Region unterwegs waren, wo jegliche Jagd verboten ist. Der Jäger sei wissentlich das Risiko einer Konfrontation mit der Bärin in dem Reservat eingegangen, das für die Bären eine Ruhezone ist, sagte der Staatsanwalt.
Für diverse Verstöße gegen die Jagdregeln müssen die Jäger nun zusammen eine Strafe von 60.000 Euro an Organisationen zahlen, die sich für den Schutz von Bären in den Pyrenäen einsetzen. Zwei weitere von ihnen müssen ihre Jagderlaubnis vorübergehend abgeben.
Tierschutzorganisationen begrüßen Urteil und fordern weitere Auswilderungen von Bären
Die Verteidigerin von 14 Jägern, Fanny Campagne, äußerte Zweifel an der rechtlichen Grundlage des Schutzgebiets und kritisierte fehlende Warnhinweise zum Jagdverbot. Ob die Jäger Berufung einlegen werden, blieb zunächst unklar. Sie verließen das Gericht laut des Berichts ohne Stellungnahme.
Tierschutzorganisationen wie etwa die Umweltorganisation „Pays de l'ours“, die gemeinsam mit dem französischen Amt für Biodiversität (OFB) die Bärenpopulation überwacht, begrüßten das Urteil. Die Vorsitzende Sabine Matraire betonte, dass alle Jäger für schuldig befunden wurden. Sie fordert weitere Auswilderungen von Bären, da die derzeitige Population noch nicht stabil sei.
Bereits 2008 wurde ein Jäger wegen der Tötung einer anderen Bärin in den Pyrenäen verurteilt. Die Bärinnen Caramelles und Cannelle, die damals ums Leben kamen, sind heute im Naturkundemuseum in Toulouse ausgestellt.
Dank eines Artenschutzprogramms hat sich die Bärenpopulation in den Pyrenäen seit den 1990er-Jahren deutlich vergrößert. Laut OFB leben derzeit zwischen 97 und 127 Bären in der Region.