Fragen und AntwortenNeue Richtlinien – Was Whatsapp mit Nutzerdaten plant

Whatsapp hat die Änderung seiner AGBs wegen heftiger Kritik verschoben.
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Hamburg – Ab dem 15. Mai gelten bei Whatsapp neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Das ist zwar seit Monaten bekannt, doch bei vielen Nutzern herrscht weiterhin Verunsicherung über die Absichten und Folgen der Änderungen.
Muss ich der neuen Richtlinie zustimmen?
Das Unternehmen sagt klar und deutlich: Wer Whatsapp weiter nutzen will, muss zustimmen. Johannes Caspar, Landesdatenschutzbeauftragter in Hamburg, kritisierte diesen Zustimmungszwang und die fehlende Widerspruchsmöglichkeit: „Mit dieser Ankündigung steht die Freiwilligkeit der Einwilligung infrage“, sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Kurz gesagt: Die App wird nahezu unbrauchbar. Das geht nicht mehr: Nachrichten lesen und schreiben, Anrufe tätigen. Das geht noch (zumindest für einige wenige Wochen): Anrufe und Benachrichtigungen über neue Nachrichten kommen an. Das Konto und die Chats bleiben bestehen und werden nicht gelöscht. Nutzer können auch nach dem 15. Mai zustimmen. Dann funktioniert Whatsapp wieder wie gewohnt.
Was ändert sich bei den Bedingungen genau?
So ganz klar ist das nicht. Grob gesprochen: Whatsapp will das Chat-Programm zunehmend für die Kommunikation zwischen Nutzern und Unternehmen einsetzen – etwa für Kundenchats oder Bestellvorgänge. Laut Caspar wird auch der Datenaustausch zwischen Whatsapp und Mutterkonzern Facebook erweitert: „Vieles bleibt in den Einzelheiten vage und widersprüchlich. Die aktuell geplanten Änderungen lassen jedenfalls erwarten, dass der Datenaustausch auch zu Werbezwecken erfolgt. Das geht dann noch einmal deutlich über den bisherigen Austausch von Telefonnummern oder Gerätekennungen hinaus.“ Laut dem Datenschützer könnten Unternehmen ausdrücklich Informationen über Whatsapp-Kontakte nutzen, um die entsprechenden Nutzer über Facebook zu erreichen. Außerdem könne Facebook die Daten zu eigenen Zwecken personalisieren.
Was tun die Datenschützer dagegen?
Der Einfluss nationaler Aufsichtsbehörden ist beschränkt, da Facebook seinen Hauptsitz in Irland hat – und dort scheint man keinen Handlungsbedarf zu sehen. Für Datenschützer Caspar ein Unding: „Dass in Europa unter der Datenschutzgrundverordnung die Nutzerinnen und Nutzer gezwungen sind, einer unklaren und möglicherweise rechtswidrigen Datenschutzrichtlinie des größten Messenger-Dienstes zuzustimmen, ohne dass es zu einer intensiveren Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde kommt, ist schwerlich akzeptabel und zeigt, wie weit Anspruch und Wirklichkeit im Datenschutzrecht der EU auseinanderfallen.“
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Der Datenschützer forderte, dass die federführende Aufsichtsbehörde „in der Frage der Weitergabe der Daten zwischen Whatsapp und Facebook endlich eine unabhängige Überprüfung einleiten“ solle. Auf nationaler Ebene gibt es die Option eines Dringlichkeitsverfahrens. Dabei werden vorübergehende Maßnahmen für einen Zeitraum von drei Monaten erlassen. Diesen Schritte prüfe die Behörde.
Wie äußert sich Whatsapp?
Eigentlich sollte die neue Richtline bereits am 8. Februar in Kraft treten. Doch nach heftiger Kritik und zahlreichen Nutzerwechseln zu Whatsapp-Alternativen wie Signal, Threema oder Telegram trat die Facebook-Tochter auf die Bremse und setzte den 15. Mai als neuen Termin an. Seitdem ist das Unternehmen darum bemüht, verunsicherte Nutzende zu beruhigen und betont, dass die neue Richtline „absolut keine Auswirkungen auf deine Privatsphäre hinsichtlich deiner Nachrichten an deine Freunde oder Familie“ habe. Diese Aussage und die Beschränkung auf Freunde und Familie hält Caspar für „aufschlussreich“, da sie zeige, dass der Datenaustausch zwischen Whatspp und Facebook „nicht in Abrede gestellt“ werde.
Was können Nutzende unternehmen?
Zu einer Whatsapp-Alternative wechseln. Apps wie Signal oder Threema haben zuletzt deutlichen Zulauf erfahren. Sie bieten Nutzern vergleichbare Funktionen, setzen jedoch hohen Wert auf Datenschutz und Privatsphäre. Wichtig: Wer sein Whatsapp-Konto löschen möchte, sollte vorher ein „Backup“ erstellen und so die eigenen Daten und Chats sichern. Der Löschvorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.