Energie-RatgeberRichtiges Heizen im Winter spart Geld

Mit dem richtigen Heizen lässt sich Geld sparen.
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Mit dem Herbst beginnt die Heizsaison. Gerade angesichts steigender Strom- und Energiepreise sollte man einige Dinge beachten. So lassen sich nicht nur Energie und Heizkosten sparen, sondern auch Streit mit dem Vermieter oder Mieter vermeiden. Neben richtigem Heizen, Lüften und einer guten Wärmedämmung ist es nämlich auch sinnvoll, die Rechtslage zu kennen: Muss ich als Mieter selbst für dichte Fenster und Türen sorgen? Kann der Eigentümer die Mieter an den Kosten für eine neue Heizungsanlage beteiligen? Kann ich vom Vermieter verlangen, das Haus wärmezudämmen?
Heizung nicht zu stark aufdrehen
Ob Mieter oder Eigentümer - mit folgenden Tipps kann jeder Heizkosten sparen: „Die Zimmertemperatur sollte möglichst niedrig eingestellt werden“, sagt Rudolf Klapper, Energieberater für Köln bei der Verbraucherzentrale NRW. Denn: „Jedes Grad spart rund fünf Prozent Energiekosten.“ Nachts und wenn tagsüber niemand zu Hause ist, sollte die Heizung über die zentrale Regelung runtergefahren werden. Wenn einzelne Räume nur zu bestimmten Zeiten genutzt werden, können programmierbare Thermostatventile die Raumtemperatur zu den gewünschten Zeiten automatisch hoch- und runterfahren.
Wer in den Urlaub fährt, muss trotzdem weiter heizen
Wer in den Urlaub fährt, sollte die Nacht- (Mondsichel-Symbol) oder Frostschutzeinstellung (Eisblumen-Symbol) wählen. „Die Raumtemperatur sollte nicht unter 16 Grad Celsius fallen, da sonst die Schimmelgefahr steigt“, sagt Dirk Mobers von der Energieagentur NRW. Außerdem ist, je nach Wärmedämmung und Dauer der Absenkung, der Energieaufwand, um die ausgekühlte Wohnung wieder zu heizen, möglicherweise größer als die vorige Ersparnis.
Alte Heizpumpen fressen Strom
Heizkörper sollten zudem immer frei stehen. Verkleidungen, Vorhänge und Möbel verhindern, dass sie die Wärme optimal in den Raum abgeben können. Sinnvoll ist es auch, die Heizanlage noch einmal zu kontrollieren oder warten zu lassen. Oft hat sich über die Sommermonate Luft im Heizkörper gesammelt. Dann gluckert die Heizung und muss entlüftet werden, da sie sonst nicht effizient arbeitet.
Wenn einige Heizkörper nicht richtig heiß werden, kann es ebenfalls sein, dass die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen werden muss. „Dadurch wird jedem Heizkörper in einem Gebäude genau die Wärme- beziehungsweise Wassermenge zur Verfügung gestellt, die er benötigt“, sagt Energieberater Rudolf Klapper von der Verbraucherzentrale. Rechnen kann sich häufig auch, die Heizpumpe auszutauschen. Sie ist in vielen Fällen veraltet und verbraucht unnötig viel Strom.
Auf keinen Fall Fenster kippen
Neben dem richtigen Heizen ist aber auch das richtige Lüften wichtig. „Auf keinen Fall die Fenster kippen“, sagt Dirk Mobers. Stattdessen - wenn möglich, mehrmals am Tag - ein paar Minuten Stoßlüften. Die Luft heizt sich dann innerhalb weniger Minuten wieder auf.
Schuldfrage bei Schimmel in der Wohnung
Wer nicht ausreichend lüftet, riskiert Schimmel. Gerade beim Lüften kommt es häufig zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Denn ist Schimmel in der Wohnung, geben die sich meist gegenseitig die Schuld dafür: Der Vermieter sagt, dass der Mieter falsch lüftet; der Mieter macht Mängel am Gebäude verantwortlich. Häufig sei es aber ein Zusammenspiel aus beidem, sagt Rechtsanwalt Bodo Deutschmann.
Weiterer Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter ist häufig die Wärmedämmung - und wer dafür zahlt: „Mehr als die Hälfte aller Häuser sind unzureichend wärmegedämmt“, erklärt Mobers. Das zu ändern, ist zunächst eine freiwillige Entscheidung des Vermieters. Sind aber beispielsweise Türen und Fenster undicht, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, diesen Mangel zu beheben. Der entscheidende Punkt ist dann, ob der Vermieter diese lediglich repariert oder sie gleich durch neue, energieeffiziente Fenster und Türen ersetzt. „Notwendige Reparaturen müssen immer vom Vermieter allein gezahlt werden“, sagt Deutschmann vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein.
Vermieter legen Modernisierungskosten um
Tauscht er sie allerdings komplett gegen neue aus, zählt das als Modernisierung. Dann kann der Eigentümer elf Prozent der Kosten (abzüglich des Betrags, der ohnehin für die Reparatur fällig gewesen wäre) auf die Mieter umlegen - und die monatliche Miete entsprechend erhöhen. Das gilt beispielsweise auch, wenn er eine alte Heizanlage oder -pumpe durch eine neue, effiziente ersetzt. Streit gibt es zwischen Mieter und Vermieter oft auch über die Mindesttemperaturen für Wohnungen. „Tagsüber, also zwischen 6 Uhr morgens und 24 Uhr, sind 21 Grad Celsius im Wohnzimmer und bis zu 23 Grad im Bad üblich. Darauf haben Mieter einen Anspruch“, sagt Jürgen Becher vom Mieterverein Köln.
Werden diese Temperaturen nicht erreicht oder fällt die Heizung sogar aus, müsse der Vermieter informiert werden - da ein Mangel vorliege. Sorgt der Vermieter nicht für Abhilfe, so Jürgen Becher, kann der Mieter unter Umständen die Miete kürzen. Nicht selten enden solche Streitigkeiten vor Gericht. Im Idealfall sollten beide aber immer versuchen, sich im Vorfeld zu informieren und gemeinsam eine Lösung zu finden - um sich neben den Energie- auch die Anwaltskosten zu sparen.