ExpertentelefonÄrger bei Grillpartys und lauter Musik?

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Nächtelange Gespräche auf der Terrasse, Grillpartys auf dem Balkon oder spielende Kinder im Garten – gerade wenn es draußen warm ist, kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Nachbarn, Mietern und Vermietern. „Wenn die Temperaturen steigen, verlagert sich das Leben nach draußen, daher kommt es in dieser Zeit auch häufiger zu Beschwerden wegen Lärmbelästigung“, sagt Rechtsanwalt Bodo Deutschmann vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, gibt es eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen. Die Grundregel lautet jedoch: „Jeder sollte sich immer so verhalten, dass er niemanden stört oder belästigt“, sagt Jürgen Becher, Geschäftsführer vom Mieterverein Köln. Das heißt zum Beispiel: sich nach 22 Uhr auf Balkon oder Terrasse nur noch in Zimmerlautstärke zu unterhalten, die Musik nicht zu laut aufzudrehen und auch bei Feiern und Familienfesten im Freien Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.
Mietminderung verlangen
Das gilt auch beim Thema Grillen. Das ist zwar, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist, auch auf dem Balkon erlaubt. Wer aber beispielsweise in einem Mietshaus im ersten Stock mit Holzkohle auf dem Balkon grillt, sollte sich bewusstmachen, dass alle darüberwohnenden Parteien die Fenster und Türen schließen müssen. Ansonsten ziehen Qualm und Geruch in ihre Wohnungen. „Man sagt, grundsätzlich ist es ein- bis zweimal im Monat in Ordnung“, so Becher. Sein Rat: Immer vor dem geplanten Grill-Abend das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Oder sie im Idealfall einfach einladen.
Viele Konflikte ließen sich auch vermeiden, wenn die Leidtragenden von Partylärm, Grillgeruch oder lauter Musik zunächst versuchen würden, Verständnis zu zeigen. „Wenn solche Dinge in Ausnahmefällen vorkommen, sollte man vielleicht einfach mal ein Auge zudrücken“, sagt Becher. Das rät Bodo Deutschmann auch bei Kinderlärm. „Hier ist zudem die Rechtsprechung sehr großzügig“, so der Rechtsanwalt. Nachbarn müssten in diesen Fällen immer etwas mehr aushalten.
Protokoll führen
Fühlt sich ein Mieter hingegen regelmäßig gestört und Gespräche mit dem Nachbarn haben nichts gebracht, kann er sich an den Vermieter wenden. „Hilft auch das nichts, kann er die Miete mindern“, sagt Becher vom Mieterverein. Wichtig ist es allerdings, dass der Mieter über die Zeit der Belästigung ein genaues Protokoll führt. „Der Mieter muss immer eintragen, an welchem Tag und um welche Uhrzeit welche Art von Belästigung oder Ruhestörung stattfand“, sagt Rechtsexperte Bodo Deutschmann. Nur so habe der Vermieter auch eine Handhabe gegenüber dem Verursacher und könne ihn abmahnen oder – wenn das nichts ändert – das Mietverhältnis kündigen.
Immer wieder für Ärger bei Anwohnern sorgen auch Biergärten und volle Kneipenterrassen. „Hat das Lokal eine entsprechende Konzession, also eine Erlaubnis der Stadt, können die Anwohner wenig machen“, sagt Jürgen Becher. Gilt diese aber beispielsweise nur bis 23 Uhr und es halten sich danach immer noch Gäste im Außenbereich auf, können sie Ordnungsamt oder Polizei um Hilfe bitten. Bringt das alles nichts, können auch sie von ihrem Vermieter eine Mietminderung verlangen. Ausgeschlossen ist dies aber in der Regel immer dann, wenn jemand beispielsweise eine Wohnung an einem belebten Platz mit vielen Kneipen bezieht. „Wer dies tut, muss laut Gesetz davon ausgehen, dass es im Sommer auch mal lauter werden kann“, sagt Jürgen Becher.