Frist beachtenKfz-Versicherung einfach wechseln

Symbolbild Autoversicherung
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Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, müssen sich bis zum 30. November entscheiden - und den bisherigen Anbieter kündigen. Ein Vergleich der vielen Angebote kann sich diesmal besonders lohnen, da es bei den Versicherungen einige Änderungen gibt. Doch Vorsicht: Der günstigste Tarif ist nicht immer der beste. Daher lohnt es sich, neben den Beiträgen auch auf die Leistungen zu achten.
Anfang 2012 haben erste Kfz-Versicherer die neue Rabattstaffel eingeführt. Im kommenden Jahr dürfen fast alle Unternehmen nachziehen. Unter anderem sinkt bei der neuen Staffelung die obere Prämiengrenze teilweise deutlich. Außerdem liegt der geringste mögliche Beitragssatz für langjähriges unfallfreies Fahren nicht mehr wie bisher bei 30 Prozent: Die neue Schadenfreiheits(SF)-Staffel endet nach 35 Jahren bei der SF- Klasse 35. Die dazugehörigen Beitragssätze liegen bei den Versicherungsunternehmen derzeit zwischen 20 und 25 Prozent. Einige Anbieter setzen eine neue Staffel ein, andere dagegen werden zumindest vorerst noch bei der alten Staffel bleiben.
Die Folge: Beitragsvergleiche werden erschwert. Entscheidend ist nicht der Beitragssatz der jeweiligen SF-Staffel, sondern der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Wichtig: Die neuen Rabattstaffeln gelten nur für Neuverträge, bei Fahrzeugwechsel und bei Umstellung des Vertrags auf die Bedingungen mit neuer Staffel. Eigeninitiative des Kunden ist somit gefragt.
Schadenfreie Kalenderjahre
Viele Autofahrer wissen derzeit nicht genau, wie viel schadenfreie Kalenderjahre ihrem Vertrag zugrunde liegen. Das war bisher auch nicht wichtig, da bei den meisten Versicherern für 25 und mehr schadenfreie Kalenderjahre die bisher beste SF-Klasse 25 galt. Durch die neue Schadenfreiheitsstaffel bis zur SF 35 brauchen jedoch die Versicherer, die die neue Staffel anbieten, konkrete Angaben, damit der Beitrag vorab bei Angebotserstellung richtig berechnet werden kann. Vielleicht findet sich auf der Beitragsrechnung des Versicherers ein Hinweis, aus dem sich die vorangegangenen schadenfreien Jahre ableiten lassen. Bei einem Wechsel des Versicherers ist letztlich aber ausschlaggebend, was der Vorversicherer bestätigt.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Pkw gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungen sind im Wesentlichen durch den Gesetzgeber normiert. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Versicherungssummen, die je Schadensfall für Personenschäden 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden 1 120 000 Euro und für reine Vermögensschäden 50 000 Euro betragen, können aber auch vertraglich höhere Versicherungssummen abgeschlossen werden. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen empfehlen jedoch für die Haftpflicht eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro - was auch der im Markt üblichen Versicherungssumme entspricht. Pkw sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung 16 verschiedenen Typklassen zugeordnet. Je höher das statistische Unfallrisiko, desto teurer die Typklasse. Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung bleibt im kommenden Jahr für rund die Hälfte aller Autofahrer konstant. (feo)