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Frist endet am 31. MaiSteuern sparen mit der Steuererklärung

Lesezeit 2 Minuten
Steuererklärung für 2016

Die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt für das Vorjahr ist bis zum 31. Mai befristet.

Noch genau vier Wochen - dann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein. Am 31. Mai endet die Abgabefrist für alle, die eine Erklärung abgeben müssen und keinen Steuerberater beauftragen. Was Sie bei der Steuererklärung für 2016 beachten sollten:

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hier gibt es neue Möglichkeiten, Steuern zu sparen: Laut Anweisung des Bundesfinanzministeriums wird etwa die Betreuung und Versorgung von Haustieren im Haushalt nun als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.

Auch Notrufsysteme, mit denen man per Knopfdruck rund um die Uhr nach Hilfe rufen kann, gelten als haushaltsnahe Dienstleistung.

Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage kann ebenso als Handwerkerleistung mit dem Finanzamt abgerechnet werden wie eine Reparatur.

Arbeitszimmer und Firmen-PKW

Zwei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofes bringen Vorteile: Paare, die ein gemeinsames Arbeitszimmer nutzen und dieses auch benötigen, können beide jeweils bis zum Höchstbetrag von 1250 Euro Kosten angeben und geltend machen.

Wer einen Firmen-Pkw hat und beispielsweise das Tanken selbst bezahlen muss, kann diese Kosten jetzt von seinem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil abziehen.

Damit verringern sich der steuerpflichtige Arbeitslohn und die Steuer.

Werbungskosten undVerpflegungspauschale

Bestimmte Berufsgruppen wie etwa Leiharbeiter und Berufssoldaten können häufiger mit einer Auswärtstätigkeit höhere Fahrtkosten absetzen: Bei Fahrten mit dem Pkw sind das 30 Cent für jeden Kilometer, also doppelt so viel wie bei der Entfernungspauschale. Außerdem können drei Monate lang Verpflegungspauschalen berücksichtigt werden, wenn die tägliche Abwesenheit mehr als acht Stunden beträgt. Neue

Korrekturvorschriften

Schreib- und Rechenfehler lassen sich ab diesem Jahr auch nach der Einspruchsfrist noch berichtigen.

Wer beispielsweise aufgrund eines Zahlendrehers aus einer Rechnung statt 520 Euro Werbungskosten nur 250 Euro einträgt, kann sich diese auch später noch anrechnen lassen. (feo)

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