GerichtNeue Schöffen gesucht

Ab 2013 werden neue Schöffen gesucht. Die nächste fünfjährige Amtszeit der Laienrichter beginnt 2014.
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Berlin – Ist der Angeklagte schuldig oder nicht? Ist eine Gefängnisstrafe angebracht oder eine Bewährung möglich? In Strafverfahren an Amts- und Landgerichten werden jeden Tag Entscheidungen getroffen, die tief in das Leben von Menschen eingreifen. Direkt daran beteiligt sind nicht nur ausgebildete Rechtsexperten, sondern auch über 60 000 Schöffen. Die ehrenamtlichen Richter werden 2013 neu gewählt und nehmen 2014 ihre Arbeit auf. In einigen Gemeinden beginnt die Suche schon jetzt.„Das Wahlverfahren ist bundesrechtlich einheitlich geregelt“, erklärt Hasso Lieber vom Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Berlin. Zuerst muss von der Gemeinde eine Vorschlagsliste erstellt werden, auf der doppelt so viele Kandidaten stehen, wie Ämter zu vergeben sind. Aus dieser Liste wählt ein Ausschuss des Amtsgerichts die Schöffen für die nächsten fünf Jahre.
Jeder kann sich selbst bewerben
In der Ausführung könne es kleine Unterschiede geben, da jede Kommune die Wahl eigenständig organisiert. Genaue Fristen und Termine müssen deshalb vor Ort erfragt werden. Oft laufe die Vorauswahl über die Fraktionen des Gemeinde- oder Stadtrats. Diese treten an Kandidaten heran, die sie für geeignet halten. Auch caritative und gesellschaftliche Organisationen würden oft angeschrieben und um Vorschläge gebeten. „Es kann sich aber jeder Bürger selbst bewerben“, versichert Lieber. „Das kann auch nicht zurückgewiesen werden.“ Eigeninitiative sei sogar sehr erwünscht, denn nur so können möglichst viele parteipolitisch ungebundene Schöffen gefunden werden.
Jugendschöffen müsse Eignung nachweisen
Auf der Vorschlagsliste soll die Bevölkerung möglichst nach Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung abgebildet sein. Einige Einschränkungen gibt es aber doch: So müssen Schöffen deutsche Staatsbürger, zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in der Gemeinde wohnen, in der sie sich bewerben. Juristen sind von der Wahl ausgeschlossen, genau wie viele andere Berufsgruppen, die mit der Rechtsprechung direkt oder indirekt zu tun haben: Polizei- und Strafvollzugsbeamte, Bewährungs- und Gerichtshelfer.Wer Jugendschöffe werden will, muss seine Bewerbung statt an die Kommune an das zuständige Jugendamt richten. Neben den normalen Voraussetzungen müssen die Kandidaten hier ihre Eignung in der Beurteilung Jugendlicher nachweisen. „Zu wissen, was nötig ist, damit ein Jugendlicher nicht wieder straffällig wird, braucht es einen gewissen sozialpädagogischen Sachverstand“, sagt Regine Drewniak von der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen in Hannover. „Wie weit oder eng das ausgelegt wird, hängt aber von den einzelnen Kommunen ab.“
Eine Vertretung vor Gericht nicht möglich
Auch ein verständnisvoller Arbeitgeber und zeitliche Flexibilität sind wichtig für das Schöffenamt. Gesetzlich festgelegt ist, dass so viele Schöffen gewählt werden sollen, damit der Einzelne nicht zu mehr als zwölf Verfahren im Jahr herangezogen wird. Diese können aber sehr unterschiedlich sein. Manche werden nach einer kurzen Sitzung beendet, andere ziehen sich über Wochen. Die Schöffen müssen immer dabei sein. Eine Vertretung sei nicht möglich, warnt Lieber. „Von der ersten bis zur letzten Sekunde muss das Gericht in der gleichen Zusammensetzung bleiben.“
Bezahlt werden Schöffen nicht, sondern erhalten nur eine Aufwandsentschädigung. Auf jeden Fall bekommen sie fünf Euro pro Stunde für ihren Zeitaufwand und eine Erstattung der Fahrtkosten. Auch eine Entschädigung für Verdienstausfälle ist vorgesehen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitaufwand des Verfahrens.
Stimme des Volkes im Rechtssystem
Juristisches Fachwissen wird weder von Jugendschöffen noch den Kollegen an den normalen Strafgerichten erwartet. Sie wirken als Korrektiv und Stimme des Volkes im Rechtssystem. „Sie sollen ihre Alltagserfahrungen und Menschenkenntnis in das Verfahren einbringen“, erklärt Lieber. Denn ob ein Zeuge oder Beklagter die Wahrheit sagt, sei keine juristische Frage.
Meist besteht ein Gericht aus einem hauptamtlichen Richter und zwei Laien, die absolut gleichberechtigt sind. Sie dürfen Fragen stellen und haben in der Beratung eine gleichwertige Stimme, können also sogar den Richter überstimmen. Damit tragen Schöffen sehr viel Verantwortung, denn in den Verfahren bei Amts- und Landgericht kann es durchaus darum gehen, ob ein Mensch für längere Zeit ins Gefängnis muss. „Man muss sich in der Lage fühlen zu entscheiden, ob etwa ein Vater von seiner Familie getrennt wird, aus dem Bekanntenkreis und seiner Arbeit gerissen wird“, sagt Lieber. So etwas könne schon Bauchschmerzen und schlaflose Nächte bereiten.
Erfahrungsaustausch wichtig
Viele Kommunen bieten Kurse an, in denen zwar keine juristische Schulung geboten wird, aktive Schöffen aber mehr über ihr Amt erfahren können. Meist finden solche Seminare an den Volkshochschulen statt, aber auch an privaten Bildungseinrichtungen. „Bei diesen Veranstaltungen geht es nicht darum, aus den Laienrichtern halbe Berufsrichter zu machen“, sagt Ute Schmitz-Bütow vom Willi-Eichler-Bildungswerk in Köln. Vielmehr solle ihnen das Rüstzeug vermittelt werden, um ihr Amt selbstbewusst auszuüben.In den Kursen lernen Schöffen, wie sie sich am besten in die Beratung einbringen können, besonders wichtig sei aber der Erfahrungsaustausch. „Schöffen haben sonst kaum Gelegenheit, über ihre Erfahrungen zu sprechen“, erklärt Schmitz-Bütow. Dabei sei es sehr wichtig zu erfahren, wie es anderen Laienrichtern geht. Auch wer sich für das Amt interessiert, sollte an Informationsveranstaltungen teilnehmen. Im Austausch mit den Aktiven werde vielen Interessierten erst wirklich klar, ob sie sich das Amt zutrauen oder nicht. (dpa)