TippsWer frühzeitig sein Erbe regelt, sichert den Familienfrieden

Symbolbild.
Copyright: Jens Büttner/dpa
Das Thema Erben verunsichert viele Menschen. Das beginnt schon bei der Frage, wann ein geeigneter Zeitpunkt für ein Gespräch besteht. Bloß nicht bei Familienfesten, sagt Silke Kohlenberg von der Deutschen Bank Köln.
Wann sollte über Erben gesprochen werden?
36 beziehungsweise 38 Prozent der potenziellen Erblasser und der Erben finden, dass das Thema diskutiert werden sollte, wenn ein Testament gemacht wird. Auch eine schwere Erkrankung bringt das Thema auf die Tagesordnung. Das finden jedenfalls 24 Prozent der künftigen Erben und auch 19 Prozent der potenziellen Erblasser. „Das Erbe sollte geregelt werden, so lange der Erblasser noch gesund und munter ist“, empfiehlt Silke Kohlenberg von der Deutschen Bank Köln. Ausgehen sollte das Gespräch übrigens vom Erblasser, finden 81 Prozent der Bundesbürger. Es gilt: „Reden ist Gold, Schweigen gibt Streit.“
Wer sollte sich mit dem Thema befassen?
Eigentlich jeder, findet Kohlenberg. Auch für junge Menschen, die gerade eine Familie gegründet haben, ist das Thema wichtig. Wenn sie eine Immobilie erworben haben, ist die in der Regel hoch mit Krediten belastet. Ohne Testament kommt es zur gesetzlichen Erbfolge von Ehepartner und Kind oder Kindern. Der überlebende Partner kann Kinder aber nicht vertreten, sodass letztlich ein Vormundschaftsgericht ins Spiel kommt. Das vertritt nur die Interessen des Kindes, was den Erbfall zumindest kompliziert macht. Noch schwierig können Erbfälle ohne Testament bei Selbstständigen werden.
Warum drücken sich viele vor einer Regelung?
Die Bundesbürger empfinden eine Regelung als kompliziert. Ein Grund dafür dürfte sein, dass Erben heute komplexer ist. Da gibt es vielleicht eine Immobilie, die vor Jahrzehnten gekauft worden ist und im Zuge der seit Jahren steigenden Immobilienpreise massiv an Wert gewonnen hat. Hier können komplexe Erbengemeinschaften entstehen, die zu Streit führen. Auch Wertpapiere oder Gold liegen in den Depots.
Wer hat denn ein Testament verfasst?
Das ist die Minderheit. Nur 39 Prozent der potenziellen Erblasser haben ein Testament. Ohne Testament und ohne Erbvertrag kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Dabei werden in erster Linie Kinder und Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner berücksichtigt.
Worauf ist bei einem Testament zu achten?
Wenn das Erbe im Wesentlichen aus einer Immobilie besteht, dann wollen die Eheleute oft, dass der andere Partner die Immobilien weiter uneingeschränkt nutzen kann. Die Partner können ihren letzten Willen selbst aufsetzen. Es reicht, wenn einer das Testament mit der Hand schreibt und der andere Ehegatte oder Lebenspartner die gemeinschaftliche Erklärung mit vollem Namen mit unterzeichnet. Häufig wählen Ehegatten mit Kindern das sogenannte Berliner Testament. Die Ehegatten setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des länger lebenden Partners etwa die Kinder erben sollen. Das Berliner Testament können die Partner nur gemeinsam aufheben.
Wer hilft beim Verfassen des Testaments?
Geht es um komplexe Fragen, ist ein Besuch beim Steuerberater oder einem Rechtsanwalt hilfreich. Auch Notare beraten und setzen das Testament dann gleich rechtssicher auf. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung. Bei einem Nachlasswert von 200.000 Euro zahlt der Erblasser 435 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag verdoppelt sich die Summe. Und der Notar verwahrt das Testament auch.