Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Streit unter NachbarnDer ewige Zoff am Gartenzaun

Lesezeit 3 Minuten
Gartenzaun

Wenn der Zaun gleich­zei­tig Grund­stücks­grenze ist, gibt es häufig Streit.

Ob laute Musik, Grillen auf dem Balkon, eine zu hohe Hecke oder der Kinderwagen im Treppenhaus - Gründe für Streit unter Nachbarn gibt es viele. Wir stellen die häufigsten vor und erklären die Rechtslage.

Gartenzaun

Gerade wenn der Gartenzaun gleichzeitig Grundstücksgrenze ist, gibt es häufig Streit. Dabei ist gesetzlich geregelt, wie er in diesem Fall auszusehen hat: Ein 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun. Das gilt nur dann nicht, wenn im Großteil der Gärten in der näheren Umgebung andere Zäune stehen, also etwa Hecken oder Mauern. Juristen sprechen dann von "Ortsüblichkeit" - welche den Maschendrahtzaun-Zwang aufhebt.

Lärm

Egal ob Mehr- oder Einfamilienhaus - jeder muss sich grundsätzlich immer so verhalten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Und auch die Meinung "Einmal laut sein im Monat ist in Ordnung" stimmt so nicht. Unterschieden wird aber zwischen gelegentlicher und permanenter Ruhestörung. Wenn der Nachbar etwa in Ausnahmefällen mal feiert und vorher Bescheid sagt, sollte man das tolerieren, raten Rechtsexperten. Wer aber ständig unter Lärm der Nachbarn leidet und vergeblich versucht hat, eine Lösung zu finden, kann etwas dagegen tun. Mieter können dann vom Vermieter verlangen, dass er für Ruhe im Haus sorgt. Tut er das nicht, können sie die Miete mindern. Dann sollte der Mieter ein Protokoll über die Ruhestörungen führen, da er diese eventuell vor einem Gericht belegen muss. Eigenheimbesitzer können auf Unterlassung klagen.

Bäume und Sträucher

Pflanzen dürfen andere Gärten nicht beeinträchtigen. Daher gibt es Abstandsgrenzen - die sich je nach Bundesland unterscheiden. In NRW gilt: Große Bäume müssen einen Abstand von vier Metern zur Grundstücksgrenze haben, kleinere zwei. Obstbäume, Sträucher und Hecken müssen zwischen einem halben und zwei Meter entfernt von der Grundstücksgrenze stehen.

Balkon

Ob in der Wohnung oder auf dem Balkon - ab 22 Uhr gilt: Zimmerlautstärke. Streit gibt es aber auch immer wieder, weil Nachbarn auf dem Balkon rauchen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem letzten Urteil hierzu festgelegt: Rauchen auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Wer sehr viel raucht, sollte aber mit seinen Nachbarn bestimmte Rauchzeiten absprechen, damit diese dann die Fenster schließen können.

Grillen

Wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht, ist Grillen erlaubt. Auch auf dem Balkon.

Allerdings gilt sowohl bei Mehr- als auch bei Einfamilienhäusern: Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Häufiger als ein- bis zweimal im Monat sollte man den Holzkohlegrill nach Möglichkeit nicht anwerfen - es sei denn, man hat keine Nachbarn in der unmittelbaren Umgebung.

Putzen

Streit unter Nachbarn gibt es häufig auch dann, wenn sich die Bewohner von Mehrfamilienhäusern das Putzen von Fluren und Treppenhaus teilen.

Kommt eine der Parteien dieser Aufgabe nicht nach, können sich die anderen an den Hausverwalter oder Vermieter wenden.

Bringt auch das nichts, können sie auch selbst eine Putzhilfe für die Zeit beauftragen, in der der Nachbar eigentlich sauber machen sollte. Die Kosten können sie mit der Miete verrechnen.