Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Nach Hakenkreuz-PostKölner Karnevalist täuschte Vandalismus-Fälle vor

Lesezeit 3 Minuten
Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch (Symbolbild).

Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch (Symbolbild).

In mindestens einem Fall beging das angebliche Opfer, ein bekannter Kölner Karnevalist, Versicherungsbetrug.

Ein Hakenkreuz-Veröffentlichung (Post) in einem sozialen Netzwerk ließ im Herbst 2014 eine Empörungswelle über einen heute 59-Jährigen hinwegfegen. Der im Kölsche Fastelovend zu gewisser Bekanntheit gelangte Mann, geriet durch den Post ins Visier von Antifa-Gruppen, die in der Folge zwischen März 2016 und März 2019 drei sogenannte „linksradikale Hausbesuche“ bei dem 59-Jährigen in Meschenich unternommen haben sollen. Dabei sollen Antifa-Aktivisten das Wohnhauses verwüstet und rote Lackfarbe verteilt haben. Bei der letzten Tat im März 2019 wurde sogar Buttersäure im Haus und im Auto des Mannes verschüttet.

Die Schadensumme betrug 212 000 Euro, die auch weitgehend von der Versicherung erstattet wurden. Nun ging nach sechs Verhandlungstagen der Prozess um die Vorfälle vorm Amtsgericht zu Ende. Sechs Monate Haft auf Bewährung, lautete das Urteil. Allerdings wurden keine linken „Hausbesucher“ verurteilt, sondern der 59-Jährige selbst – wegen versuchten Betrugs und Vortäuschens einer Straftat.

Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass der 59-Jährige zumindest den dritten Vorfall mit der Buttersäure im März 2019 selbst inszeniert hatte. „Das hat in den ersten beiden Fällen so gut geklappt mit der Versicherung“, sagte die Vorsitzende Andrea Fuchs zum Motiv. Zwar gab es auch Indizien, die auf eine Täterschaft des 59-Jährigen in den ersten beiden Fällen deuteten. Zweifelsfrei beweisen ließ sich dies jedoch nicht.

Elektro-, Sport- und Haushaltsgeräte besprüht

Doch wie war man dem 59-Jährigen auf die Spur gekommen? Nach dem Vorfall im März 2019 hatte zunächst ein Beamter des Kölner Staatsschutzes bei der Polizei Zweifel an der Täterschaft einer linksradikalen Gruppe angemeldet. Zum einen hatten die angeblichen „Hausbesucher“ mit dem gesprühten Kürzel „AKKU“ eine Art Bekennerschreiben hinterlassen. „AKKU“ stand eine Zeit lang für „Antifaschistische Koordination Köln und Umland“. Was nicht passte: Die Gruppe hatte sich bereits im März 2018 aufgelöst. Das entsprechende Dokument zur Auflösung der Gruppe ist im Internet noch abrufbar.

Bei einer anschließend durchgeführten Durchsuchung fanden die Beamten dann Dosen mit genau jener roten Lackfarbe in einem Schuppen des Angeklagten, die auch die Antifa-Aktivisten benutzt haben sollen. Ein weiteres „Puzzelteil“, das zur Verurteilung des Angeklagten führte, stellte das Bild des Schadens dar. Demnach waren bei der Dritten Tat nur Dinge beschmiert worden, die die Versicherung in den ersten beiden Fällen umstandslos erstattet hatte. „Was vor allem nicht besprüht wurde, war der Pool“, so Fuchs, der im ersten Fall noch eines der Hauptziele der angeblich linken Vandalen gewesen sei. Schäden im Garten hatte die Versicherung aber nicht bezahlt, so dass – zufälligerweise – bei den folgenden Einbrüchen der Garten unberührt blieb.

Stattdessen waren nur noch teure Elektro-, Sport- und Haushaltsgeräte besprüht worden, die die Versicherung ersetzt hatte. „Das Gesamtbild spricht dafür, dass Sie die Tat begangen haben“, sagte Fuchs an den 59-Jährigen gewandt. Wie sagt schon der Volksmund? Wer andern eine Grube gräbt ...