Ein 30-Jähriger aus Augsburg soll eine Frau in Köln im Kneipenkarneval belästigt haben. Er soll eine Frau mit seinem Stab belästigt haben.
Streit um „Zauberstab“Mögliche sexuelle Belästigung in Kölner Südstadt-Kneipe vor Gericht

Das Landgericht in Köln
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Es ist brechend voll in der Kneipe „Kurfürstenhof“ in der Südstadt. Kein Wunder, am Elften im Elften, dem Start der Karnevalssession. Es wird getanzt, gesungen, geschunkelt, getrunken, geflirtet — was man so macht an Karneval. Unter dem jecken Volk: Ein 30-Jähriger aus Augsburg, der in seinem „Dompteurs-Kostüm“ extra zum Feiern nach Köln gekommen ist. Mit zu seiner Maskerade gehört ein Plastikstock, den Zeugen später als „Zauberstab“ bezeichnen. Damit soll er eine junge Studentin (24) sexuell belästigt haben. Laut Anklage soll er die Studentin mit dem Stab „zwischen die bekleideten Gesäßhälften“ berührt haben. Und dies in eindeutig sexueller Motivation. Eine „äußert ekelhafte und nicht hinnehmbare“ Tat, heißt es in der Anklageschrift.
Angeklagter legte Einspruch ein
Zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt es am Mittwoch nur, weil der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat. Eine Verwarnung unter Vorbehalt einer Geldstrafe — umgangssprachlich eine Geldstrafe auf Bewährung, die nur fällig wird, falls der Täter binnen einer Frist erneut straffällig wird.
Als Beruf gibt der Angeklagte „Group Reporter in einem börsennotierten Unternehmen“ an. Auf Nachfrage erklärt er, er mache „die Finanzen für Aktionäre“ und verdiene 4000 Euro netto. Der Mann verteidigte sich eigenständig vor Gericht. Vor Gericht tritt der 30-Jährige selbstbewusst auf.
Angeklagter: Wollte Frau zum Tanzen animieren
Für einen Freispruch wird es dennoch nicht reichen. Der Angeklagte weist den Anklagevorwurf von sich. Er habe die Frau zwar mit dem Stock berührt, aber „nur am unteren Rücken“. Auf keinen Fall am Gesäß, „und schon mal gar nicht zwischen den Gesäßhälften“. Er habe die Frau zum Tanzen animieren wollen, „wie man das an Karneval so macht“, sagte der Mann aus Augsburg. Auch eine Freundin (30), die am Tattag mit dem Angeklagten unterwegs war, sagt, der Angeklagte habe die 24-Jährige mit dem Stab am „unteren Rücken berührt“, ein weiterer Bekannter (23) benutzt im Zeugenstand die exakt selbe Formulierung. Ein Prozessbeobachter meint später, man hätte „dran fühlen können“, dass „die Aussagen abgesprochen“ waren.
Völlig aufgelöst äußert sich hingegen das Opfer (24). Sie habe den ersten „Annäherungsversuch“ des Angeklagten zurückgewiesen. Dennoch habe sie dann plötzlich den „Zauberstab“ zwischen ihren Po-Backen und Beinen bemerkt, der sich hin und her bewegt habe. „Das war absolut bewusst gemacht“, sagt die Zeugin, die plötzlich mit den Tränen kämpft. „Der Kontakt war ja lang.“ Gericht und Staatsanwaltschaft reicht das an Beweisaufnahme. Das Gericht appellierte an den Angeklagter den Einspruch zurückzunehmen, sonst würde es bei einem Urteil teuer werden.
Zähneknirschend nahm der Angeklagte den dringenden Rat an und nahm seinen Einspruch zurück.