17-Jährige entführt und vergewaltigtGärtner muss neuneinhalb Jahre hinter Gitter

In dieser Garage wurde die 17-Jährige gefunden.
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Köln – Für neun Jahre und sechs Monate muss der Lindenthaler Gärtner (52) ins Gefängnis, der Ende September 2014 ein 17-jähriges Mädchen entführt, in einer Garage gefangen gehalten und vergewaltigt hatte. Damit liegt das Strafmaß der 2. Großen Strafkammer am Landgericht deutlich über den von Staatsanwalt Stephan Klatt geforderten acht Jahren.
Die Kammer hob in ihrer Urteilsbegründung „die totale Bemächtigung“ des Täters über sein Opfer hervor. Der vorsitzende Richter Christoph Kaufmann hielt dem 52-Jährigen vor, es „auf alle Sinne, die einen Menschen mit der Wirklichkeit verbinden“, abgezielt zu haben. Zweieinhalb Tage war das Mädchen mit Handschellen an Händen und Füßen gefesselt, die zusätzlich mit einer Kette auf dem Rücken verbunden waren. Die daraus resultierende Zwangshaltung des Körpers war laut Gutachten der Gerichtsmedizin lebensbedrohlich. Zusätzlich hatte der Gärtner dem Mädchen die Augen verklebt, es mit einem Schal geknebelt, seine Ohren mit Stöpseln verstopft und ihm noch zusätzlich einen Motorradhelm auf den Kopf gezogen.
Bei der Tat selbst sah die Kammer eine „hohe kriminelle Energie“ am Werk und bewertete sie als „von langer Hand geplant“. Die Garage, in der das Mädchen gefangen gehalten wurde, war vom Täter präpariert worden und diente ihm spätestens ab Sommer 2014 als eine Art Sexrefugium, wo er seinen Fantasien nachhing. Einen dort geparkten Kastenwagen hatte er mit Schaumstoffmatratzen ausgelegt. Außerdem befanden sich dort bereits etliche Sexspielzeuge.
In der Garage schnitt er seinem Opfer mit einem Teppichmesser dann die Kleidung vom Leib, und begann das Mädchen zu quälen und sexuell zu missbrauchen. Dabei soll er es aufgefordert haben, sich zu entspannen, und soll gefragt haben: „Warum lässt du dir dieses Glück entgehen?“ Das sei „Zynismus in seiner pursten Form“, sagte Kaufmann. Dass es letztendlich nicht zum Verkehr gekommen sei, habe allein am Widerstand der 17-Jährigen gelegen. Aber, so Kaufmann, auf die Vergewaltigung allein sei es dem 52-Jährigen auch nicht angekommen: „Ihnen war das gesamte Szenario mit Bemächtigung und Fesselung wichtig.“
Befreit wurde die 17-Jährige am 29. September, nachdem die Frau des 52-Jährigen einen Abschiedsbrief ihres Mannes gefunden hatte. Die Situation beim Auffinden des Mädchens muss schrecklich gewesen sein. Den Beamten schlug starker Ammoniakgeruch entgegen. Offensichtlich hatte der Urin des Opfers mit dem Schaumstoff der Matratzen reagiert. Die Werte waren derartig hoch, dass die Spurensicherung nur mit Atemmasken ihrer Arbeit nachgehen konnte.
In der Urteilsbegründung ging Richter Kaufmann immer wieder auf den heutigen Zustand der schwer traumatisierten 17-Jährigen ein. In ihrer Aussage am zweiten Verhandlungstag hatte sie gesagt: „Ich war ein ganz normales Mädchen.“ Die Tat hingegen sei wie eine Bombe gewesen, die in ihr Leben und das ihrer Mutter einschlug. Zudem habe sie „massive Hassgefühle auf den Täter“ und „Tötungsfantasien“, die als „massive Tat-Folgen“ zu bewerten seien, so Kaufmann.
Der Schülerin wurden von der Kammer 35 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Fraglich ist allerdings, ob das Mädchen jemals wirklich Geld für das erlittene Leid sehen wird. Der einst selbstständige Gärtner ist mittlerweile insolvent, die Forderung der 17-Jährige damit „nur eine Forderung von vielen“, wie Verteidiger Volker Schröder nach der Verhandlung mitteilte. Gegen das Urteil hat Schröder bereits Revision eingelegt. „Ein völlig unangemessenes Urteil“, kommentierte er nach der Verhandlung.