Ein 51-Jähriger setzte Teenager über Mesenger-Dienste unter Druck und fügte ihnen schwere seelische Schäden zu. Nun bekam er die Quittung.
51-Jähriger in Köln verurteiltVon Jugendlichen Sex-Aufnahmen erpresst

Auf einem Smartphone sind pornografische Bilder zu sehen (Symbolbild)
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Er hatte sich selbst als Teenager ausgegeben und via Snapchat, Whats-App und anderen Chat-Apps Kontakt zu Mädchen geknüpft. Nachdem er ihr Vertrauen gewonnen und erste freizügige Bilder mit ihnen ausgetauscht hatte, setzte er die insgesamt zwölf Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren immer weiter unter Druck. Dann nötigte er sie, Nacktbilder und Sex-Videos anzufertigen und ihm zuzuschicken. Am Donnerstag wurde nun der 51-Jährige vom Landgericht in einem schockierenden Fall von sogenanntem Cybergrooming schuldig gesprochen. Die 2. Große Hilfsstrafkammer verurteilte den Mann zu sechs Jahren Haft unter anderem wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt.
„Sie sind ein gefährlicher Sexualstraftäter“, sagte der Vorsitzende Dr. Thomas Stollenwerk zum Angeklagten. Der 51-Jährige hatte die Anklagevorwürfe umfassend gestanden. Bereits 2016 war er vom Landgericht wegen gleich gelagerter Fälle zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Sie sind ein gefährlicher Sexualstraftäter.
Im nun zu Ende gegangenen Verfahren hatte der Stukkateur von Juni 2021 bis Januar 2023 in 24 Fällen seine Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt und verlangt, dass sie sich dabei fotografieren oder filmen. Anschließend mussten sie ihm die Aufnahmen zuschicken. Damit setzte er seine Opfer dann weiter unter Druck und verlangte immer weitergehende Aufnahmen. Da der Angeklagte in fünf Fällen Mädchen gegen ihren Willen dazu nötigte, Sexualpraktiken an sich vorzunehmen, die „mit einem Eindringen in den Körper verbunden waren“, wie es in der Urteilsbegründung hieß, wertete das Gericht diese Fälle als Vergewaltigung.
In einem besonders schwerwiegenden Fall hatte der Angeklagte über drei Wochen annähernd jeden Tag Kontakt zu einer 13-Jährigen. Sie sollte acht Monate lang seine „Online-Sklavin“ sein. Das Mädchen, das in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat ist seither psychisch schwer belastet.
Das BKA warnt
Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt ausdrücklich vor Cybergrooming und rät Eltern ihre Kinder zu „sensibilisieren, dass es Menschen gibt, die sich als Kinder oder verständnisvolle Gesprächspartner ausgeben“ dabei aber „sehr raffiniert vorgehen“, um „ihre wahren Absichten zu verbergen“. Das BKA rät Eltern, das Thema Cybergrooming mit ihren Kindern zu besprechen und ihnen aufzuzeigen, „ab welchen Punkten ein Chat gefährlich werden kann“. (bks)
Der Fall von Cybergrooming gegen die 13-Jährige war nur aufgeflogen, weil ihr Bruder eine Nachricht des Angeklagten gelesen und die Eltern in Kenntnis gesetzt hatte. Der Vater der 13-Jährigen hatte im Zeugenstand erklärt, dass seine Tochter ihr „kindliches Gemüt“ verloren habe, das Haus nur noch für die Schule verlasse und insgesamt sehr misstrauisch geworden sei. Dem Mädchen, so der Vorsitzende, sei durch den 51-Jährigen „ein Jahr ihrer Jugend und ihres Lebens geraubt“ worden.
Weigerten sich Opfer wie verlangt Bilder oder Videos mit den geforderten Inhalten zu schicken, drohte der Angeklagte, bereits in seinem Besitz befindliche Bilder und Videos zu veröffentlichen, oder sie an die Schule oder den Sportverein zu schicken. Dem Angeklagten sei es aber weniger um die Befriedigung pädosexueller Neigungen, als vielmehr darum gegangen, mit seinen Opfern „Machtspiele zu spielen“, wie es hieß. „Sie sind mit hoher krimineller Energie und höchst manipulativ vorgegangen“, sagte Stollenwerk.