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Weil er ausziehen sollte60-Jähriger erwürgt Geliebte – Urteil in Köln gefallen

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Am Kölner Landgericht ist ein 60-Jähriger zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hat seine Geliebte erwürgt. (Symbolbild)

Köln – Weil ein 60-Jähriger seine 71 Jahre alte Geliebte getötet hat, verurteilte ihn das Landgericht am Dienstag wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Haft. Im Oktober 2021 hatte der Mann die Frau im Trennungsstreit mit bloßen Händen in ihrer Wohnung in Köln-Ehrenfeld erwürgt. Danach hatte er sich zunächst in seiner Wohnung das Leben nehmen wollen, dies aber nicht übers Herz gebracht. Anschließend stellte er sich der Polizei. Seither sitzt der Mann in Haft.

Vier Jahre währte die Beziehung des Paares. Lange Zeit waren sie glücklich, hieß es im Urteil der 11. Großen Strafkammer.

Der Kroate aus Bosnien-Herzegowina, der kaum Deutsch spricht, brauchte die Hilfe der Frau bei der Jobsuche, bei Arztbesuchen und Behördengängen; sie genoss im Gegenzug, nach dem Tod ihres Ehemannes nicht mehr einsam zu sein und wieder einen Mann an ihrer Seite zu haben.

Doch der Angeklagte wollte sich nicht von seiner in Bosnien-Herzegowina lebenden Ehefrau, mit der er zwei erwachsene Kinder hat, trennen. Deshalb kam es vermehrt zu Streitereien, von denen die Beziehung des Liebespaares immer stärker geprägt war. Verstärkt worden seien diese dadurch, dass sich die Frau wohl in einen anderen Mann verliebt hatte

60-Jähriger würgt Geliebte mit beiden Händen zu Tode

Am Morgen des 22. Oktober hatte die Frau den 60-Jährigen, aufgefordert „seine Sachen zu packen und ihre Wohnung zu verlassen“. Daraufhin sei der Angeklagte in Zorn geraten und habe „spontan den Entschluss gefasst, die Geschädigte zu töten“, sagte die Vorsitzende.

Anschließend habe der Angeklagte die Frau minutenlang mit beiden Händen gewürgt, bis sie tot war. Laut des rechtsmedizinischen Gutachtens in dem Prozess dauert es mindestens fünf Minuten, bis ein Mensch durch Würgen mit den Händen zu Tode kommt.

Darum konnte das Gericht der Einlassung des Angeklagten, der die Tat zwar eingeräumt, einen Tötungswillen jedoch abgestritten hatte, nicht folgen. Die Aussage des Angeklagten, die Frau habe ihn im Streit beleidigt, angespuckt und geschlagen, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.