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An der SchnellkasseBeim Scannen Artikel im Wert von 245 Euro „vergessen“

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Der Ikea in Köln-Ossendorf

Köln – Hält im Fußball ein Spieler aus der Distanz aufs Tor und verfehlt ordentlich, heißt es von Seite des Kommentators nicht selten: „Kann man mal versuchen.“ Ähnlich dachte anscheinend auch ein junges Ehepaar aus Köln, das im Ikea am Butzweilerhof nicht alle Waren an der Selbstbedienungskasse eingescannt hatte. Gestern mussten sich der 25-jährige Mann und seine 33-jährige Frau wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Laut Anklage hatte das Ehepaar nur Artikel im Wert von 111,23 Euro bezahlt, Waren im Wert von 245 Euro hingegen nicht bezahlt.

Am 8. Februar waren sie gemeinsam in dem schwedischen Möbelhaus in Ossendorf, „und weil an den Kassen so viel los war, sind wir das erste Mal an eine der Kassen gegangen, an denen man die Waren selbst einscannen kann“, sagte die Frau. Allerdings scannte sie an der Kasse nur 15 der weit mehr als 20 Artikel ein. Zur Entschuldigung führte die 33-Jährige an, dass sie nicht gesehen habe, dass an einer Selbstbedienungskasse nur maximal 15 Gegenstände bezahlt werden dürfen. „Ich gebe zu, das war meine Schuld, aber das war ein Versehen“, beteuerte sie.

Ein 39-jähriger Detektiv aus Duisburg, der an dem Tag Dienst in dem Möbelhaus hatte, hatte aber einen vollkommen anderen Eindruck. „Man hat Erfahrungswerte, anhand derer man sieht: Da läuft was“, erklärte der Mann vor Gericht. „Bei denen hat schon viel zusammengepasst. Eine ältere Frau hat den Mitarbeiter an den SB-Kassen abgelenkt, der Angeklagte stand etwas abseits, wie zur Absicherung. Und sie hat gescannt“, beschrieb er die Situation. Die ältere Frau, widersprach der Angeklagte dem Zeugen, sei seine Tante gewesen, die sich einfach nur mit dem Mitarbeiter unterhalten habe. Nachdem die Frau den Bezahlvorgang abgeschlossen hatte, war der Detektiv auf sie zugetreten und hatte sie angesprochen. Bei dem anschließenden Vergleich von Bon und Waren, „fehlte so einiges“, sagte der Zeuge. „Und die große TV-Bank zu übersehen, da gehört schon einiges dazu.“

Das Gericht verurteilte Frau zu einer Geldstrafe von 400 Euro. „Es ist tatsächlich schwer zu glauben, dass Sie das einfach vergessen haben. Das war schon Diebstahl“, sagte der Richter. Den Mann sprach er aber frei. Der Detektiv habe bestätigt, dass er nur daneben gestanden habe. Anderes sei ihm nicht nachzuweisen.