An Ukraine-GeflüchteteKölner Amt schickt Brief ohne Anrede und in scharfem Ton

Unangenehme Post: Vielen macht der Brief vom Kölner Amt Angst. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Zahlreiche aus der Ukraine geflüchteten Menschen haben ihn in den vergangenen Tagen erhalten: einen offiziellen Brief ohne jede Anrede, mit scharf formulierter Terminaufforderung, sich zwecks „erkennungsdienstlicher Behandlung“ in Bonn einzufinden. „So darf man mit geflüchteten Menschen nicht umgehen“, kritisiert Stephan Krüger, Mülheimer Bezirksvertreter (CDU) und ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer. „Viele Geflüchtete haben einen solchen Brief bekommen. Und vielen hat er Angst gemacht, dass sie abgeschoben werden.“
Denn als Absender des Briefes ist das „Ausländeramt - kommunales Rückkehrmanagement“ angegeben. Anstelle einer Anrede steht die Fettdruck-Zeile „Terminsbescheinigung (gilt nicht als Passersatz)“, darunter Termin, Adresse, der Verweis auf Passfotos und Fingerabdrücke sowie die Formulierung, dass das Erscheinen verpflichtend sei. Und das alles in einem „ unnötigen und unhöflichen Kommandoton“, so Krüger. Der Bezirksvertreter weist auch darauf hin, dass das Schreiben keine Rechtsgrundlage enthalte. Es gebe zudem keine Telefonnummer, unter der man Fragen stellen oder den Termin verschieben könne.
,,In punkto Bürgerfreundlichkeit völlig versagt"
,,Eine Behörde, die im Jahr 2022 Bürgern ein derartiges Schreiben zukommen lässt, hat in puncto moderner bürgerfreundlicher Verwaltung völlig versagt“, so Krüger. „Die Stadt verstößt damit genau gegen die Intention der Oberbürgermeisterin und ihrer ‚Verwaltungsvision‘, die im Dezember 2021 vom Rat beschlossen wurde.“
Hintergrund des Schreibens sei, dass rund 4000 Personen, die vor dem 2. Mai in Köln ihren Aufenthaltstitel gemäß Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz beantragt haben, nun nachträglich erkennungsdienstlich behandelt werden müssten, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Auch sei das Ausländeramt über die im Briefkopf angegebene Mail-Adresse erreichbar gewesen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Man habe „das Anschreiben sehr einfach gehalten und nur mit den nötigsten Informationen versehen, in der guten Absicht die Personen nicht zu verwirren“, wird das Fehlen von Anrede und Erläuterung begründet. „Leider wurde auf diesem Wege genau das Gegenteil erreicht“ heißt es weiter. Zwischenzeitlich habe man alle betroffenen Personen erneut angeschrieben und mit erklärenden Informationen versorgt, etwa der, dass die Registrierung eine notwendige Routine sei und nichts am Aufenthaltsstatus ändere.