Arbeitszeugnis selbst gefälschtFinanz-Controller verlor Job und wird verurteilt

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).
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Köln – Die Formulierung: „Sein Auftreten entsprach im Großen und Ganzen unserer Zufriedenheit“, kommt in einem Arbeitszeugnis einer Vernichtung gleich. „Wer sich mit Arbeitszeugnissen auskennt weiß, das entspricht einer Fünf-Minus, wenn nicht gar einer glatten Sechs“, sagte der Anwalt eines 39-jährigen Betriebswirtes. Der war vor dem Amtsgericht Köln wegen Urkundenfälschung angeklagt, weil er eben jenen Passus eigenmächtig geändert hatte, statt sich eine bessere Bewertung vor dem Arbeitsgericht zu erstreiten. „Das hätte Zeit gekostet. Mindestens ein halbes Jahr, wenn nicht gar ein ganzes. Aber Zeit hatte mein Mandant nicht“, erklärte der Verteidiger.
Arbeitszeugnis zunächst verheimlicht
Als Grund für den Zeitmangel gab der geständige ehemalige Finanz-Controller an, dass er nach der Kündigung bei der Firma einen „absoluten Traumjob“ bei einem großen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen bekommen hatte. Zuerst habe er das Zeugnis zurückgehalten. Zum Ende der Probezeit hatte die Personalabteilung das fehlende Zeugnis aber nachdrücklich eingefordert. „Mit dieser Bewertung wäre mein Mandant den Job aber direkt wieder los gewesen. So kam er auf die doofe Idee, das Zeugnis zu fälschen“, sagte der Anwalt.
Dumme Tat wegen eines Traumjobs
Zwei Jahre kam der 39-Jährige damit durch, und er legte eine blitzsaubere Karriere hin, die ihm rasch Beförderung und Gratifikationen einbrachte. Mehr als 10 000 Euro verdiente er monatlich. Doch dann sei bei einer internen Prüfung in dem Unternehmen die Fälschung aufgeflogen. „Mein Mandant hat zwei Jahre zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet. Aber es ist auch klar, das Großkonzerne so ein Verhalten nicht durchgehen lassen.“ Wieso es zu der Prüfung kam, dazu machte der Angeklagte keine Angaben.
„Das war in der Tat eine dumme Idee“, sagte die Richterin, dem bereits einschlägig vorbestraften Angeklagten, der seit Januar von 2100 Euro Arbeitslosengeld lebt. „Unser Justizwesen sieht in solchen Fällen den Klageweg vor und nicht die eigenmächtige Fälschung.“ Sie verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.