Köln – Wie gut, dass die Stadt zu wenig Personal hat. Sie hätte sonst keine Ausrede mehr. Dass der Gesetzgeber für den barrierefreien Umbau aller Haltestellen eine Frist setzen wird, dass war schon lange vor dem in Kraft treten des Personenbeförderungsgesetzes im Jahr 2013 bekannt.
Und in Wirklichkeit ist das zuständige Amt ja auch schon seit den 1980er Jahren dabei, nachzurüsten. Aber es kam – mal wieder – nicht so recht voran.
ÖPNV attraktiver gestalten geht anders
Für die betroffenen Menschen bedeutet das enorme Einschränkungen. Rollstuhlfahrer werden beispielsweise bis ins kommende Jahrzehnt hinein große Teile der Gürtellinie weiterhin nicht nutzen können.
Zwar hat die Stadt eine Prioritätenliste aufgestellt, nach der die Haltestellen ihrer Bedeutung nach barrierefrei umgebaut werden sollen. Doch auf was haben die Verantwortlichen dabei das Gewicht gelegt, wenn noch nicht einmal ein so neuralgischer Halt wie der Barbarossaplatz in der gesetzlichen vorgeschriebenen Frist fertig wird. ÖPNV attraktiver gestalten – das geht anders.
koeln@kr-redaktion.de