BebauungspläneVorgarten wird unter Schutz gestellt

Nicht selten sind Vorgärten liebevoll gestaltet und sogar mit Bäumen bepflanzt. Sie sollen geschützt werden. (Fotos: Schmülgen)
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Köln – Die Stadt macht ernst: Mit Entscheidung des Ausschusses für Stadtentwicklung geht jetzt der erste Bebauungsplan in die Offenlage, der dem Schutz historischer Vorgärten dient. Sie verschwinden zunehmend aus dem Stadtbild, da immer mehr Kölner das Grün vor der eigenen Haustür ohne Zustimmung oder Wissen der Stadt versiegeln und zum Parkplatz für ihr Auto machen. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen will die Stadt diese Entwicklung nun stoppen.
Bis vor acht Jahren schützte die Stadt die Vorgärten unter anderem in Form einer Satzung. Die wurde zur Makulatur, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2004 eine entsprechende Regelung der Stadt Aschaffenburg für rechtswidrig erklärt hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Auffassung, dass der Ausschluss von Stellplätzen im Vorgartenbereich in das Bodenrecht eingreife. Das Urteil wurde im Jahr darauf durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Auch wenn also private Stellplätze bis zu einer gewissen Größe grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sind, können Grundstückseigentümer mit ihren Vorgärten nicht unbedingt machen, was sie wollen. In vielen Straßen schreibt ein Fluchtlinienplan vor, dass der Abstand zwischen Haus und Gehweg frei zu halten und gärtnerisch zu gestalten ist. Eine Befreiung von einem solchen Fluchtlinienplan muss ebenso bei der Stadt beantragt werden wie die Genehmigung zur notwendigen Absenkung des Bordsteins vor dem Haus. Das weiß nicht jeder, mancher will es wohl auch gar nicht wissen. Fakt ist: Vielfach entstanden und entstehen Stellplätze ohne Wissen und Zustimmung der Kommune.
Dabei sind Vorgärten keineswegs verzichtbar: Sie erfüllen in ihrer Gesamtheit eine wichtige Funktion fürs Stadtklima, wie Dr. Joachim Bauer vom Grünflächenamt betont. Sie zeichneten sich teilweise ja sogar durch Baumbestand aus oder trügen die Wurzeln von Wildem Wein zur Fassadenbegrünung, dessen Blätter als Feinstaubfilter von großer Bedeutung sei. Durch die Beseitigung solcher Gärten verlören Straßenzüge ihr Gesicht, wie Planungsamtsleiterin Anne Luise Müller betont. Nicht zuletzt werde öffentlicher Parkraum reduziert, wenn vor den Häusern Einfahrten freigehalten werden müssten.
Auch wenn die Vorgartensatzung der Vergangenheit angehört, hat die Stadt die Möglichkeit, Grün auf privatem Grund durch Aufstellung eines Bebauungsplanes vor der Versiegelung zu bewahren. Auf Antrag der Grünen im Stadtbezirk Nippes sollen nun die ersten Gärten auf diese Weise vor Eingriffen geschützt werden. Wer vor seiner Haustür unerlaubt einen Stellplatz einrichtet (oder bereits eingerichtet hat und nun auffällt), wird nach Angaben des Bauaufsichtsamtes unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgefordert, ihn wieder zu beseitigen.
Thomas Tewes vom Kölner Haus- und Grundbesitzerverein kritisiert das Vorgehen der Stadt als schweren Eingriff in die Rechte des Grundstückseigentümers. „Er opfert seinen Vorgarten einem Stellplatz nicht, weil er kein Grün vor der Haustür mag, sondern weil er keinen Parkplatz findet“, meint Tewes. Statt dem Hausbesitzer zu verbieten, selbst für Abhilfe zu sorgen, sollte die Stadt nach Ansicht von Tewes mehr zur Beseitigung des Parkraummangels beitragen, etwa durch den Bau neuer Quartiersgaragen.