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DichtheitsprüfungWas für Hausbesitzer beim Kanal-Tüv gilt

Lesezeit 3 Minuten

Worum genau geht es beim „Kanal-Tüv“?

Das bundesweit gültige Wasserschutzgesetz schreibt vor, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen. Näheres regelt in NRW die „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“, die im November 2013 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt bisherige Regelungen zur Dichtheitsprüfung und schreibt Fristen vor, bis zu denen eine erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen zu erfolgen hat.

Welche Grundstücke sind betroffen?

Bei Wohnhäusern ist die Funktionsprüfung nur in Wasserschutzzonen (WSZ) vorgeschrieben, für Industrie und Gewerbe überall. In Köln sind 46 Prozent der Stadtfläche als WSZ ausgewiesen (siehe Karte). Von den rund 130 000 bebauten Grundstücken liegen etwa 50 000 innerhalb der WSZ.

Wie erfahre ich, ob mein Haus in der WSZ liegt?

Die 50 000 betroffenen Eigentümer erhalten in Kürze Post von den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB). Unter www.steb-koeln.de kann man online abfragen, ob eine Adresse im Wasserschutzgebiet liegt oder nicht. Wie auf der Karte dargestellt, gibt es im Umfeld der Trinkwassergewinnungsanlagen je nach Abstand zu den Brunnen fünf verschiedene Wasserschutzzonen. Der Prüfzwang und die neuen Fristen gelten in allen fünf Zonen. Frühere, zum Teil kürzere Fristen wurden aufgehoben.

Welche Fristen sind jetzt zu beachten?

Leitungen für häusliche Abwässer, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2015 erstmalig untersucht werden. Das Gleiche gilt für Industrie- und Gewerbegebäude, die vor 1990 gebaut wurden. Bei Wohnhäusern ab Baujahr 1965 sowie bei Industriebauten ab Baujahr 1990 muss die Erstuntersuchung bis Ende 2020 erfolgen. Reine Regenwasserkanäle sind nicht betroffen.

Was muss geprüft werden und was kostet das?

„Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Abwasserleitungen bis zum Anschluss an das öffentliche Kanalnetz untersuchen zu lassen“, erklärt StEB-Chef Otto Schaaf. Fast immer reiche eine optische Untersuchung mit Kameras dazu aus, in Einzelfällen sei eine Druckprüfung erforderlich. Die Untersuchung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden und kostet laut Schaaf rund 300 bis 500 Euro. Bei Sanierungen werden je nach Aufwand rund 1000 bis 1500 Euro pro Meter fällig. Meist werden neue Rohre in die alten gezogen (Inliner-Verfahren).

Wie schütze ich mich vor „Kanal-Haien“?

„Wir raten grundsätzlich dazu, den Auftrag zur Kanal-Untersuchung getrennt von einer eventuellen Sanierung zu erteilen“, betont Schaaf. Eine Liste seriöser Anbieter findet sich unter www.lanuv.de.

Was passiert nach der Kanaluntersuchung?

Der Sachkundige stellt eine Bescheinigung aus und dokumentiert vorhandene Schäden wie Löcher oder Wurzeleinwuchs. Den Bescheid schickt der Eigentümer an die StEB. Die legen fest, ob der Kanal saniert werden muss. „Eine generelle Pflicht zur Sanierung ist mit der Prüfung nicht verbunden“, betont Martina Saathoff, Leiterin des StEB-Kundenservice. Bei geringen Schäden müsse nicht saniert werden, bei mittleren Schäden binnen zehn Jahren und bei schweren Schäden (Einsturz des Kanals) binnen sechs Monaten.

Wie oft müssen Kanäle geprüft werden?

Bei Wohnhäusern alle 30 Jahre, bei Industrie/Gewerbe alle fünf Jahre. Die 17 300 Kölner, die bereits einen Prüfbescheid eingereicht haben, würden nicht schlechter gestellt, sagt Schaaf. Auch für sie laufe die Frist von 30 oder fünf Jahren erst ab 2015 oder 2020.

Können Vermieter die Kosten umlegen?

Nein, sagt Jürgen Becher, Geschäftsführer des Mietervereins Köln. „Eine defekte Abwasserleitung ist ein Mangel der Mietsache. Die Kosten für eine Instandsetzung darf der Vermieter dem Mieter nicht in Rechnung stellen.“ Auch Kanaluntersuchungen seien keine umlagefähigen Betriebskosten.

Drohen Bußgelder bei Nichtbeachtung?

Wer die Fristen verstreichen lässt, obwohl er zur Kanalprüfung verpflichtet ist, begehe eine Ordnungswidrigkeit, so Saathoff. Dies könne je nach Schwere des Falles mit Bußgeldern von bis zu 50 000 Euro belegt werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die StEB erteilen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr Auskunft über die Service-Hotline 0800/6648573 und informieren im Netz unter www.jot-foer-koelle.de.