Ehefrau 41 Stiche zugefügt42-Jähriger Kölner muss fünf Jahre und drei Monate in Haft

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Landgericht Köln (1)

Ein 41-Jähriger steht in Köln vor Gericht, weil er seiner Ehefrau 41 Mal ins Gesicht gestochen hat.

Aufgewühlt äußerte sich ein Angeklagter in seinem letzten Wort vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichtes: „Was soll ich meiner Tochter sagen, wenn ich ihre Mutter umbringe? Ich bin nicht der Mensch, der einen anderen Menschen umbringt.“ Am 17. Mai des vergangenen Jahres hatte er seiner 30-jährigen Ehefrau, die sich von ihm getrennt hatte, bei einer Konfrontation auf offener Straße in Porz im Gesicht 41 Stichverletzungen zugefügt. Die Frau überlebte schwer verletzt und wird einige Narben zurückbehalten.

„Ich wollte nur, dass sie mir meine Tochter zeigt“

Seit Ende Januar stand der Mann vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft sah das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes als erfüllt an, revidierte diese Einschätzung nach der Beweisaufnahme jedoch ein Stück weit: Die Staatsanwältin plädierte dafür, den Mann wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von acht Jahren zu verurteilen.

Der 41-Jährige wies die Einschätzung der Staatsanwältin weit von sich: „Ich werde beschrieben, als wäre ich der böse nordafrikanische Typ, aber das bin ich nicht. Ich war mit gebildeten Frauen zusammen, wenn meine Frau nicht mit mir zusammen sein will, ist das kein Problem.“ Der Konflikt sei allein deshalb eskaliert, weil seine Frau ihm den Umgang mit der gemeinsamen Tochter vorenthalten habe. „Ich wollte nur, dass sie mir meine Tochter zeigt. Ich habe ihr dafür acht Monate Zeit gelassen“, so der Angeklagte. Schon bei Prozessbeginn hatte er berichtet, dass seine Frau für ihn völlig unvermittelt mit der Tochter die eheliche Wohnung verlassen hatte, als er 2020 von einer Reise zu seiner in Tunesien lebenden Mutter zurückkehrte.

Der Angeklagte wies darauf hin, dass er aufgrund der Pandemie keine Hilfe bekommen habe beim Versuch, die Tochter auf legalen Wege sehen zu können: „Es war die Coronazeit, man bekam keinen Termin beim Jugendamt.“ Nach Monaten der Trennung von seinem Kind habe er seine Frau zur Rede stellen wollen. Die gewaltsame Eskalation habe sich ungeplant ergeben und er bedauere sie.

„Offensichtlich von der Absicht zurückgetreten“

Sein Verteidiger Ingmar Rosentreter führte an: „Selbst, wenn man eine anfängliche Tötungsabsicht unterstellt, ist er offensichtlich davon zurückgetreten.“ Zudem sei sein Mandant nicht vorbestraft. Der Anwalt sprach sich für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung aus.

Die Kammer folgte seiner Argumentation und verhängte eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

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