Kölner LandgerichtEx-Boxer Felix Sturm zu drei Jahren Haft verurteilt

Felix Sturm mit Atemschutzmaske im Kölner Gericht
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Köln – Der dunkelblaue Anzug, das weiße Hemd und die schwarze Krawatte saßen perfekt. Doch eine Reaktion auf das Urteil des Landgerichts im Gesicht von Box-Profi Felix Sturm konnten die zahlreichen Medienvertreter nicht erhaschen. Wegen der Covid-19-Pandemie trug der 41-Jährige eine Mund-Nasen-Maske – die im Übrigen auch perfekt saß.
Und so folgte Sturm mit starrem, irgendwie leerem Blick den Ausführungen von Richter Dr. Marc Hoffmann, der ihn wegen Steuerhinterziehung, versuchter Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Dopinggesetzt sowie vorsätzlicher Körperverletzung zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilte.
Felix Sturm ließ Schwarzgeld auf Schweizer Konto überweisen
Rund eine Million Euro hat Sturm demnach dem Fiskus in den Jahren 2008 bis 2010 sowie 2013 vorenthalten. Rund 50 Prozent seiner Kampfbörsen gingen ab 2009 an einen Schweizer Sportvermarkter, bei dem der Boxer unter Vertrag stand. Dieses Geld machte Sturm in seinen Steuererklärungen als Aufwendungen geltend. Nach Überzeugung des Gerichts flossen aber 40 Prozent der Summe als Schwarzgeld weiter auf ein Schweizer Nummernkonto, das Sturm zur Verfügung stand.
Sturm hatte im Verfahren zwar früh eingeräumt, dass er die Betriebsausgaben zu Unrecht geltend gemacht hatte. Aber über das Schwarzgeld schwieg er, weshalb das Gericht sein Geständnis nicht als „umfassend“ und somit auch nicht als besonders strafmildernd werten wollte. Wegen ebenfalls erhobener Steuerhinterziehungsvorwürfe bezüglich der Jahre 2011 und 2012 wurde Sturm hingegen freigesprochen. Die Verfahren hinsichtlich Steuerbetrugs in den Jahren 2014 und 2015 waren im Prozess eingestellt worden. Ursprünglich angeklagt war der Boxer wegen Steuerhinterziehung von 5,8 Millionen Euro.
Felix Sturm: Verstoß gegen Anti-Doping-Gesetz
Ferner wurde Sturm auch wegen eines Dopingvergehens verurteilt. Beim Weltmeisterschaftskampf gegen Fjodor Tschudinow in Oberhausen im Februar 2016 hatte eine Dopingkontrolle Reste des leistungssteigernden Mittels Stanozolol festgestellt. Als Motiv für das Doping führte das Gericht finanzielle Probleme Sturms im Jahr 2015 an. Ferner hatte Sturm den Erstkampf gegen Tschudinow „deutlich verloren“. Den Rückkampf habe der 41-Jährige unbedingt gewinnen müssen. Denn, so zitierte Hoffmann eine Aussage Sturms aus dem Prozess: „Ein Boxer, der zweimal verliert, ist erledigt.“ Da der gedopte Kampf regelwidrig geführt war, so Hoffmann weiter, war Sturm auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Ungunsten des Russen zu verurteilen.
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Sturm hatte in dem Verfahren über acht Monate in Untersuchungshaft gesessen. Festgenommen worden war er im April 2019 auf der Fitnessmesse „Fibo“ in Köln. Pünktlich vor Heiligabend vergangenen Jahres war er aber gegen 300.000 Euro Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gekommen.