Gerichtsurteil in KölnBetrüger hinterließ zertrümmerte Fliesen und kassierte ab

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Er stellte einen absoluten Sonderpreis in Aussicht: Wenn die Familie in ihrem sanierungsfälligen Badezimmer selbst Dusche und Toilette demontierte sowie die Fliesen von den Wänden schlüge, sollte es ordentlich Rabatt auf die fällige Rechnung für die Bad-Sanierung geben. Gesagt, getan. Am verabredeten Tag waren die Wände blank geklopft, die Installationen entfernt. Das Problem: Der Installateur und Fliesenleger kam nicht wie verabredet. Er hatte sich vielmehr mit dem Vorschuss für die Material- und Werkzeugkosten aus dem Staub gemacht. Die geschädigte Familie stand monatelang ohne Badezimmer da — Ersatz für einen Handwerker findet man heutzutage nicht von jetzt auf gleich.
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Köln vor Gericht
Wegen dieses und zehn weiterer Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs hat das Amtsgericht einen 25-Jährigen zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Damit war für den einschlägig vorbestraften Angeklagten keine Bewährung mehr möglich. Wegen des Bewährungswiderrufs früherer, zum Teil einschlägiger Vorstrafen, wird der Mann voraussichtlich bis 2026 hinter Gittern bleiben müssen.
Insgesamt hatte der Angeklagte zwischen März und November 2021 knapp 68 000 Euro ergaunert. Mal erbrachte er einen Teil der zugesagten Leistungen, mal war er nach dem Einkassieren seines Vorschusses einfach nicht mehr für die Kunden erreichbar. Der Angeklagte, der die Vorwürfe vor dem Amtsgericht einräumte, gab an, keinen Schulabschluss erworben zu haben. Vor einigen Jahren habe er sich dann mit Renovierungen und Sanierungen selbstständig gemacht und als Subunternehmer gearbeitet.
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Als eine Firma ihn für seine erbrachten Leistungen nicht bezahlt habe, so der 25-Jährige, sei er finanziell in Schieflage geraten. Danach sei „ihm irgendwie alles über den Kopf gewachsen“. Er habe nicht mehr gewusst, wie er seine Familie ernähren sollte und habe mit der Betrugsmasche angefangen, erklärte der Mann vor Gericht. Dem 25-Jährigen droht weiteres Ungemach: Er hatte auf seine Einnahmen keine Steuern gezahlt, die Finanzverwaltung hatte einen Prozessbeobachter im Verfahren.