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Gymnasiast erstochenFünf Jahre Haft für Totschlag am Gereonshof

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Am Gereonshof war im Dezember 2013 ein 19-Jähriger erstochen worden.

Köln – Am Abend des 15. Dezember 2013 wurde im Gereonsviertel ein 19-jähriger Gymnasiast erstochen. Die Täter wurden nun vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts verurteilt. Wegen versuchten schweren Raubes und Totschlags muss der 18-Jährige, der dem Opfer ein Messer durch Herz und Lunge stach, ins Gefängnis. Die Richter verurteilten ihn zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht.

Am Ende nur noch Totschlag angeklagt

Sein Cousin (21), der bei der Tat dabei war, erhält wegen Beihilfe zu versuchtem schwerem Raub und gemeinschaftlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Während der Haupttäter die gesamte Verfahrensdauer in U-Haft verbrachte, ist der 21-jährige Mittäter vor Wochen aus der Haft entlassen worden und geht wieder einer geregelten Tätigkeit nach. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Mord angeklagt, diese Einschätzung jedoch nach der Beweisaufnahme revidiert und eine Verurteilung wegen Totschlags beantragt.

Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, es gehe hier nicht um einen Fall, in dem man nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gehandelt habe, weil die Schuld nicht festzustellen gewesen sei. Vielmehr sei die Kammer überzeugt davon, dass die Bewertung der Tat als Totschlag zutreffe. "Wir haben es hier nicht mit abgebrühten Räubern und Mördern zu tun, sondern mit zwei jungen Menschen, die von den Ereignissen überrollt wurden." Insbesondere den Haupttäter kennzeichne, trotz seiner männlichen Statur, das Innenleben eines Spätpubertierenden, der aufgrund eines Migrationshintergrundes und zahlreicher Umzüge zwischen zwei Welten hin- und hergerissen sei.

"Das Opfer hat eine Dynamik in das Geschehen gebracht, ohne welche der Abend nicht diesen Ausgang genommen hätte", so die Richterin. Die Kammer verstehe die emotionalen Nöte der Angehörigen des 19-Jährigen, die als Nebenkläger auftraten, müsse aber losgelöst von emotionalen Reaktionen den Sachverhalt aufklären. Dazu gehöre auch die Frage nach Schuld und Verantwortung.

Der Gymnasiast hatte sich in eine Auseinandersetzung eingeklinkt, die bereits konfliktgeladen war: Der spätere Haupttäter wollte von einem Dealer Drogen kaufen, der sie aber nur abgeben wollte, wenn der 18-Jährige die Schulden einer weiteren Person auslöse. Der lehnte dies ab. Das spätere Opfer signalisierte daraufhin, Drogen verkaufen zu wollen - knüpfte das Geschäft aber später an die gleiche Bedingung. So kam es zum Streit, in dessen Verlauf der Gymnasiast Pfefferspray gegen die Angeklagten einsetzte. Daraufhin stach der 18-Jährige zu. Als die Täter erfuhren, dass ihr Kontrahent gestorben war, stellten sie sich der Polizei.