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Verbrennungen im KosmetikstudioBehandlung vor Gericht: Fahrlässige Körperverletzung

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Dauerhafte Haarentfernung (Symbolbild)

Köln – „Ich wollte mir etwas gönnen“, so eine Verwaltungsangestellte (39) aus Köln. Deswegen buchte sie in einem Zollstocker Kosmetikstudio eine dauerhafte Haarentfernung. Ihr Ziel: „Ich wollte ein schnelles Resultat und nicht Unmengen bezahlen.“ Sie entschied sich für ein Verfahren mit SHR-Lichttechnik.

Das Ergebnis hätte vom ursprünglichen Ziel, sich etwas zu gönnen, nicht weiter entfernt sein können: Die Frau erlitt an den Armen so schwere Verbrennungen, dass sie monatelang nur langärmelige Kleidung tragen konnte und, sobald die Ärmel einmal hoch rutschten, gefragt wurde, ob sie häusliche Gewalt erleide. Außerdem behielt sie Narben, zu deren Entfernung Behandlungen mit Laser erforderlich waren. „Das hat mich sehr belastet“, schilderte sie vor dem Amtsgericht. Dort sagte sie als Zeugin aus in einem Verfahren gegen fahrlässige Körperverletzung, das nun gegen die Inhaberin des Kosmetikstudios lief.

Zu starke Intensität

Der Tatvorwurf: Die Unternehmerin habe die Behandlung fortgesetzt und dabei eine zu starke Intensität gewählt, obwohl sich schon während der Behandlung eine intensive Rötung zeigte und die Kundin über starke Schmerzen klagte. „Sie meinte, es ist normal, dass es weh tut“, erinnerte sich die Geschädigte: „Ich wollte nicht zimperlich sein und dachte: Zähne zusammenbeißen, danach bist du haarfrei.“

In den Tagen nach der Behandlung seien die Schmerzen aber schlimmer und schlimmer geworden. Schließlich habe sie eine Ärztin konsultiert, die ihr auch geraten habe, die Polizei einzuschalten.

Keiner Schuld bewusst

„Mir tut das leid“, äußerte die Angeklagte (44), die sich jedoch keiner Schuld bewusst war: „Ich habe das Gerät danach gleich von einem Techniker prüfen lassen, es war in Ordnung.“ Möglicherweise liege es an der Haut der Zeugin, dass diese im Bereich der Arme so stark reagierte, während die Behandlung der Beine unproblematisch verlief.

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„Ich habe keine Zweifel daran, dass Sie die Behandlung so durchgeführt haben, wie sie meinten, dass es richtig wäre“, so der Amtsrichter. Trotzdem bleibe es eine Körperverletzung, wenn auch eine fahrlässige, denn: „Die Narben sind bis heute nicht vollständig weg.“ Während der Anwendung hätte sie die Entwicklung der Hautstellen im Blick behalten müssen, sie dürfe das Gerät nicht einfach „auf Verdacht“ hin einstellen. Er verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro.