Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Prozess in KölnBewährungsstrafe für 18-jährigen U-Bahn-Schubser

Lesezeit 2 Minuten
Kölner Landgericht

Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Nach einem Streit mit seiner Freundin frustriert hatte ein 18-Jähriger im Juni 2018 einen ihm völlig Unbekannten in der U-Bahn-Haltestelle Venloer-Straße/Gürtel ins Gleisbett gestoßen. Nur dem Zufall war zu verdanken, dass das 43-jährige Opfer nicht schwer verletzt oder gar von einer Bahn getötet wurde. Am Donnerstag sprach eine Jugendrichterin am Amtsgericht den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr schuldig. Eine konkrete Strafzumessung gab es nicht. Stattdessen wurde eine Bewährungszeit von einem Jahr festgelegt, in er sich straffrei führen muss.

Nach Streit mit der Freundin frustriert

Vor Gericht hattet der 18-Jährige über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt. Er bereue die Tat und habe sein Fehlverhalten eingesehen. Nach dem Streit mit der Freundin habe sein Mandant den Geschädigten, der ihm auf dem Bahnsteig entgegenkam, aus Frust mit einem Schulterstoß in das Gleisbett geschubst. Der Vorfall war von Überwachungskameras der KVB aufgezeichnet und im Gerichtssaal abgespielt worden. Kurze Zeit nach der Tat hatte sich der Angeklagte freiwillig gestellt.

In einem Brief hatte sich der Angeklagte bereits vor Eröffnung des Gerichtsverfahrens bei dem 43-Jährigen entschuldigt. Ferner hatte er freiwillig ein Anti-Aggressionstraining begonnen. In der Gerichtsentscheidung wurde ihm die Bewährungsauflage gemacht, den erfolgreichen Abschluss des Trainings nachzuweisen. Zudem brummte das Gericht ihm 80 Stunden Sozialdienst auf. Verstöße gegen die Bewährungsauflagen könnten eine Wiederaufnahme des Verfahrens und eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe nach sich ziehen. (bks)