Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Besitzer verstorbenIst Kölns berühmte Baulücke bald Geschichte?

Lesezeit 3 Minuten
Bauluecke_mbo

Die Baulücke wird häufig als Parkplatz genutzt. 

Es ist wohl die berühmteste und auch umstrittenste Baulücke Kölns: die Richard-Wagner-Straße 6. Eigentümer Eberhard Stöppke aus Stuttgart stritt sich über Jahre mit der Stadt, zahlte Unsummen an Strafen und forderte mit riesigen Plakaten Schmerzensgeld von der Verwaltung. Ende Juni ist er im Alter von 87 Jahren verstorben. Wie geht es nun weiter mit dem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Rudolfplatz?

Rechtslage ist noch ungeklärt

Laut Rundschau-Informationen ist noch nicht geklärt, wer der Rechtsnachfolger von Eberhard Stöppke sein wird. Es könnte mehr als einen Erben geben, in dem Fall wären Gespräche über eine Einigung über die Zukunft des Grundstücks notwendig. Das kann noch einige Zeit dauern. Doch dann könnte Bewegung in die Sache kommen. Sohn Eckehard Stöppke teilte auf Anfrage mit: „Eine weiterhin streitige Auseinandersetzung sehe ich nicht als zielführend an. Eine kooperative Lösung, bei der die Interessen aller Beteiligten hinreichend berücksichtigt werden, würde ich sehr begrüßen.“

Die Krux an der Sache ist, dass in dem Kaufvertrag wie berichtet eine Strafe von monatlich 10.000 Euro verankert ist, solange der Eigentümer seiner Bauverpflichtung nicht nachkommt. Diese Klausel würde auch den oder die Erben betreffen, erklärt die Stadt Köln auf Nachfrage: „Sollte das Grundstück als Teil des Vermögens von Herr Stöppke auf die Erben übergehen, so treten diese in alle Rechts- und Verpflichtungspositionen des Erblassers ein.“

„Ich werde nicht verkaufen. Tausend Mal Nein.“

2007 kaufte Bernhard Stöppke das 418 Quadratmeter große Grundstück unter der Bedingung, bis Ende 2009 zu bauen. Seit Januar 2010 wurden also Strafen fällig. Die hat Stöppke wie berichtet auch immer wieder bezahlt, dennoch betonte er noch im vergangenen Jahr gegenüber der Rundschau: „Ich werde nicht verkaufen. Tausend Mal Nein.“ Insgesamt zahlte Stöppke der Stadt über die Jahre mehr als 1,4 Millionen Euro. Im Vergleich: Laut dem Auskunftsportal „Boris-NRW“, für Grundstückswerte im Immobilienmarkt, hat das Grundstück einen Bodenrichtwert von 2650 Euro pro Quadratmeter und ist damit 1 107 700 Euro wert. Stöppke sollen auch die Grundstücke Richard-Wagner-Straße 8 und 10 gehören – die drei Abschnitte sind zusammen 1566 Quadratmeter groß. Das würde allein vom Bodenrichtwert her einen Wert von mindestens 4,15 Millionen Euro bedeuten. Angesichts der Lage und der Grundstückssituation in der Innenstadt könnte ein Verkauf noch eine deutlich höhere Summe erzielen. Stöppke hatte der Rundschau 2018 erklärt, dass ihm ein Investor ohne Vorprüfung 9,1 Millionen Euro geboten habe.

Das könnte Sie auch interessieren:

Es hat auch immer wieder Versuche gegeben, Stöppke das Grundstück abzukaufen. So soll die Firma Hochtief Solutions 2012 angeboten haben, die Baulücke zu kaufen und auch die finanziellen Strafen zu übernehmen – aber dazu kam es nicht. Die Stadt bestätigte zudem, dass es in der Vergangenheit „mehrere baurechtlich genehmigte Bauplanungen“ gegeben hat.

Die Verwaltung erklärt zudem: „Nach wie vor ist die Stadt bereit, die Zahlung weiterer Vertragsstrafen ab sofort zu stunden und letztlich darauf zu verzichten, wenn die Bauverpflichtung endlich erfüllt wird.“ Es sei der Stadt nie um die Einnahmen gegangen, sondern um die Beseitigung der Baulücke. „Dieses Angebot hatte die Verwaltung auch in der Vergangenheit Herrn Stöppke gemacht.“