Das juristische Tauziehen am Brüsseler Platz geht weiter: Die Verwaltung kündigte an, gegen das Urteil des OVG vorgehen zu wollen.
Tauziehen geht weiterStadt Köln will am Brüsseler Platz handeln
Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) hatte im September entschieden, dass die Stadt deutlich mehr tun muss, um das nächtliche Treiben und damit die Lärmbelästigung für die Anwohner in den Griff zu bekommen. Es war eine krachende Niederlage für die Stadt. Nun kündigte die Verwaltung an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Eine Berufung hatte das OVG nicht zugelassen und genau dagegen will die Stadt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Für die Bürger könnte das bedeuten, dass sich erstmal nichts ändert. Denn bis zur einer Leipziger Entscheidung könnte leicht ein Jahr oder mehr vergehen. Die Stadt teilte auf Anfrage der Rundschau jedoch mit, dass im ersten Quartal des neuen Jahres ein Paket möglicher Maßnahmen vorliegen soll. „Das Ziel der Verwaltung war und ist es nach wie vor, ein friedliches Zusammenleben an diesem Ort zu ermöglichen.“ Der Brüsseler Platz solle als urbaner öffentlicher Raum für die Allgemeinheit erhalten bleiben und gleichzeitig die Nachtruhe der Anwohner geschützt werden. „Die zu treffenden Maßnahmen müssen unter Vorbehalt der Rechtssicherheit auf ihre Umsetzbarkeit, Kontrollierbarkeit und zielführende Wirkung untersucht werden.“ Es gebe dazu bereits erste Überlegungen.
Und warum akzeptiert die Stadt das Urteil dann nicht einfach? Die Verwaltung begründet die Beschwerde mit der besonderen, weil grundsätzlichen Bedeutung des Gerichtsspruchs. Im Kern gehe es um die Frage, wie eine kommunale Ordnungsbehörde mit der offenkundigen gesellschaftlichen Entwicklung umzugehen habe, dass immer mehr Menschen Zeit im öffentlichen Raum verbringen und dort eben auch abends feiern. Das müsse zwangsläufig zu Konflikten mit Anwohnern führen. Die Stadt teilte mit: „Der Umgang mit dem in Frage stehenden Sachverhalt hat eine derart grundsätzliche Bedeutung, dass die Revision zuzulassen ist mit der Folge, dass das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich in der Sache entscheidet.“
Deutliche Kritik an der Stadt
Die Vorsitzende Richterin am OVG, Annette Kleinschnittger, hatte in ihrer Urteilsbegründung nicht mit deutlichen Worten in Richtung Stadt gespart. Diese müsse Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen. Die regelmäßige Lärmbelastung sei gesundheitsgefährdend, sie müsse unter 60 Dezibel sinken. Die gemessenen Werte aus dem Sommer 2022 seien unzumutbar, sagte die Richterin. Nach einem Lärmgutachten waren auch in den Nachtstunden noch Belastungen von 67 Dezibel nachgewiesen worden.
Der Grundtenor des Urteils: Die Stadt muss die Bürger besser schützen. „Partybesucher haben deutlich geringere Rechte als die Anwohner“, so die Richterin weiter. Und sie warf der Stadt vor: „Dort ist über zehn Jahre nichts passiert.“ Das Wie ließ das Gericht jedoch offen. Einen Maßnahmenkatalog müsse die Stadt selbst erstellen.
Mehrere Anwohner des Brüsseler Platzes hatten gegen die Stadt geklagt. Sie werfen der Kommune vor, nicht genügend gegen die Lärmbelästigung besonders in den Nächten der wärmeren Jahreszeit zu tun. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Klägern in der ersten Instanz im Jahr 2018 Recht gegeben. Die Stadt musste demnach sicherstellen, dass zwischen 22 und 6 Uhr die Lärmschutzvorschriften eingehalten werden. Gegen diese Entscheidung hat die Stadt Berufung eingelegt. Bedingt durch die Pandemie hat sich das Verfahren in die Länge gezogen.