Das Amtsgericht verurteilte den 53-Jährigen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 1220 Euro an das Land NRW.
NRW klagte gegen Leverkusener„Pulverteufel von Köln“ muss Geldstrafe ans Land zahlen

Der Angeklagte mit Rechtsanwältin Lara M. Gabe.
Copyright: Bernhard Krebs
Der Großeinsatz von Feuerwehr und Polizei im April 2018 am Justizzentrum an der Luxemburger Straße hatte es in sich: Draußen standen zahlreiche Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, eine „Analytische Task-Force“ baute ein Zelt zum Dekontaminieren von Giftstoffen auf, im Gebäude waren Einsatzkräfte in gelben Schutzanzügen mit Beatmungsgeräten unterwegs. Das ganze Szenario wirkte ein bisschen, als sei es einem Katastrophen-Streifen aus Hollywood entsprungen.
Der Grund für den Einsatz? Ein heute 53 Jahre alter Leverkusener hatte bei einer Kontrolle durch Justizwachtmeister plötzlich weißes Pulver freigesetzt. Dazu hatte der Mann, der nach dem Vorfall als „Pulverteufel“ reüssierte, geraunt, dass das Pulver womöglich gefährlich sei. Später stellte sich dann aber heraus, dass es sich lediglich um Traubenzucker handelte.
Dennoch hatte der Vorfall am Dienstag für den „Pulverteufel“ zivilrechtliche Folgen. Das Amtsgericht verurteilte den 53-Jährigen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von knapp 1220 Euro an das Land NRW. Das hatte ihn verklagt, die Kosten für den nach dem Vorfall nötigen Krankentransport zweier Justizwachtmeister in die Uni-Klinik sowie die Behandlung eines der Männer zu übernehmen. Das Amtsgericht stellte nun fest, der Beklagte sei schadensersatzpflichtig, weil er durch absichtliches Einbringen von weißem Pulver in die Sicherheitsschleuse den Gerichtsbetrieb gestört habe, wie Amtsgerichtsprecherin Dr. Andrea Fuchs der Rundschau auf Nachfrage mitteilte. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht rechtskräftig.
Bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt
Strafrechtlich hatte der Vorfall bereits Folgen für den Mann. Im Dezember 2020 verurteilte ihn das Landgericht unter anderem wegen des Pulver-Vorfalls, der laut Anklage zu Kosten in Höhe von 39 000 Euro geführt hatte, zu zwei Jahren Haft. Die Strafe erging wegen Vortäuschens von Straftaten und weiteren Vorwürfen wie Sachbeschädigung. In dem turbulenten Prozess, in dem der 53-Jährige nicht nur Richter, Ankläger, Wachtmeister und Zuschauer, sondern auch seine Verteidiger bis an die Grenzen eines Nervenzusammenbruchs führte, war es im Juli 2020 zu einem zweiten Pulvervorfall gekommen. In einer Verhandlungspause hatte der Mann — der damals in Haft saß — plötzlich weißes Pulver aus seiner Hosentasche geholt und damit um sich geschmissen.
Der Saal war anschließend abgeriegelt und unter Quarantäne gestellt worden. Über eine Stunde saßen der „Pulverteufel“ und weitere 14 Personen, darunter Wachtmeister, Anklagevertreter, Verteidiger und Zuschauer, auf Saal 2 fest. Erst als die Feuerwehr die Harmlosigkeit des Pulvers festgestellt hatte und keiner der Anwesenden über gesundheitliche Probleme berichtete, wurde der Saal wieder freigegeben und alle Anwesenden konnten ihn verlassen. Wie der 53-Jährige, der erst wenige Tage zuvor in Sicherungshaft genommen worden war, das Pulver in den Saal schmuggeln konnte, blieb unklar.