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Rechtsstreit nach sieben Jahren beendetBaugenehmigung der Volksbühne ist gerichtsfest - „Große Erleichterung“

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Die Bläck Fööss in der Volksbühne.

Die Bläck Fööss in der Volksbühne.

2018 hatte ein Nachbar geklagt, der sich vom Lärm der Kulturstätte belästigt fühlte.

Nach einem sieben Jahre andauernden Rechtsstreit hat die Volksbühne am Rudolfplatz nun Gewissheit: Die Baugenehmigung aus dem Jahr 2018 ist gerichtsfest, der Spielbetrieb damit auch im zehnten Jahr des ehemaligen Millowitsch-Theaters gesichert. „Nach einem Parforceritt durch die Gerichte, der unglaublich viel Geld gekostet hat, sind wir nun sehr erleichtert, dass wir endlich Planungssicherheit haben“, sagte Volksbühnen-Geschäftsführer Axel Molinksi. Die Prozesskosten für die Volksbühne und den Hauseigentümer, dem Verein Freie Volksbühne, belaufen sich auf rund 160.000 Euro.

Ein Blick zurück: Obwohl im ehemaligen Millowitsch-Theater sowohl vor als auch nach der Übernahme der Betreibergesellschaft Volksbühne 2015 Konzerte stattfanden, hatte die Stadt der Volksbühne erst im Dezember 2018 die Baugenehmigung für ein Theater mit Konzertbetrieb erteilt.

Ein Nachbar, der sich vom Lärm der Kulturstätte belästigt fühlte, verklagte die Stadt. Das Verwaltungsgericht erklärte daraufhin die Baugenehmigung der Stadt für rechtswidrig. Die Stadt habe in der Genehmigung die „Orientierungswerte der Freizeitlärmrichtlinie NRW“ nicht ausreichend berücksichtigt, so die Begründung im Urteil, das die Volksbühne im Mai 2022 völlig überraschend traf. Es fehle an „Rücksichtnahme“ für die Nachbarn, hieß es.

Volksbühne in Köln: Konzerte enden weiterhin um 22 Uhr

Stadt und Volksbühne gingen beim Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung, im Juni 2024 wies das OVG die Klage des Nachbarn schließlich ab und stellte fest: Die Baugenehmigung verletze keine Rechte des Nachbarn. Zu diesem Schluss kam das Gericht auch deshalb, weil sie die Nutzung seiner angrenzenden Wohnung als rechtswidrig einstufte. Das Gebäude wurde zuvor gewerblich als Druckerei genutzt. Bereits durch eine frühere Baugenehmigung sei der Betrieb der Volksbühne zugelassen worden, was wiederum nicht mit der Wohnnutzung vereinbar sei. Eine Revision ließ das OVG nicht zu, es folgte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, die nun auch zurückgewiesen wurde.

An der Ausrichtung des Programms wird sich durch die Rechtssicherheit allerdings nichts verändern. Konzerte werden nach wie vor um 22 Uhr enden. Für Axel Molinski ist das Urteil des OVG vor allem aber auch ein Signal an die Kölner Kulturlandschaft, insbesondere für andere Live-Spielstätten. Denn das Urteil mache klar, dass die Beurteilung der Lärmbelastung in Fällen wie diesen nicht nach der sogenannten Freizeitlärmrichtlinie getroffen wird, die unter anderem für Open-Air-Veranstaltungen oder Volksfeste gilt, sondern nach der sogenannten Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die vor allem für industrielle und gewerbliche Anlagen gilt.