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Geplanter Supermarkt an Venloer StraßeAnwohner-Klage gegen Rewe-Ansiedlung abgewiesen

Lesezeit 2 Minuten
Ehrenfeld 141218

Die Venloer Straße in Ehrenfeld (Archivbild)

Köln – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Klage von Anwohnern aus der Philippstraße gegen die Stadt wegen der Baugenehmigung für einen neuen Rewe-Markt an der Venloer Straße abgewiesen. Im September 2017 hatten die Bürger vor dem Verwaltungsgericht Köln noch einen Baustopp durchgesetzt, der allerdings schon im Dezember 2017 per Eilbeschluss des OVG Münster wieder aufgehoben wurde.

Den Anwohnern ging es nicht primär um die Größe des Rewe-Markts. Der liegt laut Bebauungsplan in einem „Kerngebiet“, in dem zwar Gewerbe erlaubt ist, aber nur unter besonderer Rücksichtnahme auf die Anwohner. Vielmehr ging es um den Anlieferweg der Zehn-Meter-Laster: Der Investor WvM Immobilien hatte dafür eine Route durch enge Sträßchen vorgesehen, die Anwohner fürchteten Gefahren für Passanten und Lärmbelästigung (die Rundschau berichtete).

Bebauungsplan sei ungültig

Wie Silke Rheinschmidt vom Stadtplanungsamt den Ehrenfelder Bezirksvertretern am Montagabend mitteilte, argumentierte das OVG Münster ausschließlich mit formalen Kriterien: Der Bebauungsplan der Verwaltung sei ungültig, weil er in einem falschen Maßstab ausgeführt wurde. Also: Rücksichtnahme unnötig.

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„Das ist doch mal eine wirklich böse Ironie“, sagte der stellvertretende Bezirksbürgermeister Ralf Klemm (Grüne). „Die Stadt bekommt Recht, weil sie vor Jahren mal diesen dicken Fehler gemacht hat.“ Laut Silke Rheinschmidt sind die Chancen, dass ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugelassen wird, gering. Die Kosten für die bisherigen Verfahren müssen die Kläger tragen.