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Prozess in KölnUrteil nach Böllerangriff auf Kinderwagen gesprochen

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Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Die Justitia ist an einer Scheibe zu sehen.

Nach der Attacke eines 48-Jährigen fing ein Kinderwagen am Neujahrsmorgen Feuer. Das Gericht stellte nun die Gefährlichkeit des Täters fest.l

Ein 48-Jähriger zielte am Neujahrsmorgen 2023 mit Feuerwerkskörpern auf eine Gruppe Frauen um einen Kinderwagen. Eine Rakete traf, ein Transportfach unten am Kinderwagen fing Feuer. Im Prozess vor dem Landgericht wurde der Täter nun vom Vorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung freigesprochen. Die Entscheidung erging aufgrund der Schuldunfähigkeit des 48-Jährigen wegen einer akuten Psychose vor dem Hintergrund einer paranoiden Schizophrenie. Das Gericht ordnete stattdessen wegen der Gefährlichkeit des Mannes seine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie an.

Laut dem Urteil hatte der Mann in erheblich alkoholisiertem Zustand — die Anklage war von 1,6 Promille Blutalkohol ausgegangen — am diesjährigen Neujahrsmorgen Silvesterrakten oder Knallkörper in Richtung der Gruppe Frauen mit Kinderwagen und Hund an der Ecke Zülpicher Wall/Bachemer Straße gefeuert. Die Pyrotechnik sei dann über den Frauen explodiert. Vermutlich hatten daraufhin Funken das Transportfach an dem Kinderwagen mindestens angeschmort.

Verteidiger Hagen Schwindt war nicht von einem gezielten Vorgehen seines Mandanten ausgegangen und hatte im Plädoyer von einem Unfall gesprochen und gefragt: „Darf jemandem, der krank ist, kein Unfall passieren?“ Die Kammer überzeugte diese Argumentation hingegen nicht. Sie stellte vielmehr fest, dass auch in Zukunft erhebliche Straftaten von dem psychisch Kranken zu erwarten seien. (bks)