Aufatmen in der Kölner Gastronomie: Die Gastwirte dürfen ihre Wetterschutzelemente auf genehmigten Außengastronomieflächen im öffentlichen Straßenraum vorerst doch stehen lassen.
Nach Debatte in KölnWetterschutz auf Terrassen darf bleiben

Wetterschutzelement dürfen unter Auflagen vorerst bleiben.
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Am Montag beantragten Grüne, CDU, SPD, FDP und Volt gemeinsam im Verwaltungsausschuss des Stadtrats, dass die Aufbauten weiterhin von der Stadt geduldet werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Dazu gehört, dass die Wetterschutzelemente der Abgrenzung der Außengastronomieflächen zum Verkehrsraum dienen und dass sie mobil sind. Sie dürfen nicht fest miteinander und nicht fest mit dem Boden verbunden sein. Ihre Höhe darf zwei Meter und ihr Gewicht 25 Kilogramm nicht überschreiten, zudem dürfen sie die Barrierefreiheit nicht einschränken. Diese Kriterien zur Duldung bleiben solange bestehen, bis im Gestaltungshandbuch der Stadt eine finale Regelung getroffen wird.
Seit November 2020 hatte die Stadt den Wetterschutz ohne größere Auflagen erlaubt, damit die Gastronomen ihre Gäste während der Corona-Pandemie draußen bewirten konnten. Viele Wirte investierten daraufhin reichlich Zeit und Geld in die Aufbauten. Diese sollten ursprünglich alle bis zum 31. März entfernt 2023 werden, doch dagegen regte sich massiver Protest. Daraufhin verlängerte die Stadt die Frist bis zum 21. Mai. SPD und FDP forderten eine dauerhafte Duldung – das gab den Anstoß für den gemeinsamen Antrag, der am Montag beschlossen wurde.
Manfred Richter, ordnungspolitischer Sprecher der Grünen, erklärte: „Die Gastronomie braucht für die Gestaltung ihrer Außenbereiche Planungssicherheit. Wir sorgen jetzt für Klarheit und eine eindeutige Linie. In Zukunft sollen Wetterschutzelemente weiterhin geduldet werden – natürlich bei Beachtung der Barrierefreiheit und den Sicherheitsanforderungen im öffentlichen Raum.“