Nach SchiffsunfallBrücke am Niehler Hafen könnte abgebaut werden

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Blick von unten auf eine Brücke, im Hintergrund sind Häuser zu sehen.

Die beschädigte Niehler Hafenbrücke ist seit einem Unfall im Oktober weiterhin gesperrt.

Ein Gutachten soll klären, ob und wie die durch einen Schiffsaufprall beschädigte Niehler Hafenbrücke repariert werden kann. Sogar ein temporärer Abbau ist möglich.

Drei Monate nach der Kollision eines Krans an Bord eines Schiffes mit der Brücke über die Niehler Hafenbecken-Einfahrt ist das weitere Vorgehen noch völlig offen. Die Stadt hat ein Gutachten bei einem Ingenieurbüro beauftragt. Dieses soll klären, ob, und wenn ja, wie die Brücke repariert werden kann. Möglicherweise muss die beschädigte Brücke für die Instandsetzung abgebaut werden, selbst ein kompletter Neubau ist nicht ausgeschlossen. Ergebnisse der Prüfung erwartet die Stadt voraussichtlich im März. 

„Aufgrund der starken Beschädigungen ist derzeit davon auszugehen, dass die Brücke höchstwahrscheinlich nicht vor Ort instandgesetzt werden kann, sondern für eine Reparatur oder ggf. sogar einen Neubau längere Zeit ausfällt bzw. temporär abgebaut werden muss“, antwortet Verkehrsdezernent Ascan Egerer auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Verkehrsausschuss. Ebenso werde jedoch untersucht, ob es möglich sei, die Brücke mit entsprechenden Verstärkungen zumindest provisorisch wieder in Betrieb zu nehmen, um die Beeinträchtigungen zu minimieren. Laut eines Prüfstatikers scheide eine Freigabe im gegenwärtigen Brückenzustand aus.

Am 18. Oktober 2023 hatte das Schiff mit aufgeladenem Kran die Brücke zwischen Niehler Damm und den Rheinauen am Molenkopf gerammt und dabei drei Hänger verbogen sowie Schäden am Unterbau verursacht. Die Stadt hatte sie provisorisch gesichert; seitdem ist die Brücke gesperrt. Sie ist eine kurze Verbindung von Niehl an den Rhein, auch eine Fahrradroute in Richtung Innenstadt verläuft darüber. 

Brücke am Niehler Hafen: Fährverbindung sei eine „längerfristige Angelegenheit“

Zum Vorschlag einer Fährverbindung als Brücken-Ersatz, die der Verein „Fährkultur Köln-Nord“ ins Spiel gebracht hatte, äußerte sich der Dezernent zurückhaltend. „Die Einrichtung eines Fährverkehrs ist aus Sicht der Verwaltung eine eher längerfristige Angelegenheit“; unter anderem müssten organisatorische und genehmigungsrechtliche Fragen, etwa Umweltauflagen für die Anlegestellen, geklärt sein. Schadensersatz-Ansprüche gegenüber der Versicherung der Reederei habe man bereits grundsätzlich geltend gemacht und verfolge sie weiter. 

Zudem versicherte Egerer, dass alle Beteiligten daran arbeiteten, den Ausfall der Brücke schnellstmöglich zu beheben oder zu kompensieren und somit die Belastungen für alle Betroffenen zu minimieren. „Die Bedeutung des Verkehrsweges für den Stadtteil bzw. auch den überörtlichen Fuß- und Radverkehr ist bekannt.“

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