Polizeigewalt beim CSDAnklägerin nach Verfahrenseinstellung versetzt

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Zigtausende Besucher zieht der CSD jedes Jahr an.

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Köln – Im Februar hatte eine Oberstaatsanwältin strafrechtliche Verfahren gegen zwei Polizeibeamte, die am Rande des Christopher Street Day 2016 einen damals 25-Jährigen geschlagen, misshandelt und homophob beleidigt hatten, ohne öffentliche Hauptverhandlung gegen Geldauflage eingestellt. Nun wurde bekannt, dass die Strafverfolgerin innerhalb der Behörde versetzt wurde.

Einen Zusammenhang zwischen Versetzung und Verfahrenseinstellung hat Generalstaatsanwalt Thomas Harden am Donnerstag auf Nachfrage der Rundschau aber dementiert. „Diese Umsetzung war bereits seit über einem Jahr vorgesehen und konnte nunmehr aufgrund personeller Verstärkungen verwirklicht werden“, sagte der Generalstaatsanwalt, der die Aufsicht über die Anklagebehörde führt.

Kein Fehlverhalten der Polizisten festgestellt

Pikant an der Verfahrenseinstellung, die bereits im Februar erfolgt war: Die Strafverfolgerin hatte zuvor das Opfer (30) der „Polizeigewalt“, wie es im zweitinstanzlichen Urteil hieß, über drei Instanzen hinweg angeklagt. Ein Fehlverhalten der Polizisten hatte die Beamtin nicht erkennen können. In den drei Strafprozessen war der 30-Jährige aber jeweils straffrei geblieben. An die Staatsanwaltschaft erging mit den Urteilen jeweils die Aufforderung, zeitnah Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten einzuleiten. Die habe die Oberstaatsanwältin auch durch die Bonner Polizei veranlasst. Dabei habe sich „im Hinblick auf den Vorwurf der unrechtmäßigen Polizeigewalt durchweg ein äußerst uneinheitliches Bild“ ergeben, so Harden weiter. Darum sei bei einer Überprüfung der staatsanwaltlichen Entscheidung die Einstellung gegen Geldauflage „als vertretbar gewertet worden“.

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Bekanntgeworden war die Einstellung der Strafverfahren Ende Mai, kurz bevor vor dem Landgericht ein Zivilprozess startete. In dem verklagte der 30-Jährige nun das Land NRW auf Schadensersatz. Der Mann verlangt 15 000 Euro. Im Gespräch mit der Rundschau bestätigte der 30-Jährige am Donnerstag, dass ihm das Land nach der mündlichen Verhandlung am 1. Juni zwischenzeitlich ein Angebot von 10 000 Euro unterbreitet habe. Dieses sei aber mit einer „Verschwiegenheitsklausel“ verbunden worden. Er wolle aber kein „Schweigegeld“, sondern Schadenersatz, so der 30-Jährige. „Ich verspüre in der Sache keinen Druck, der Druck lastet auf dem Land. Außerdem hat der Innenminister im Innenausschuss gesagt, das Land wolle in der Sache nicht knauserig sein“, sagte der 30-Jährige weiter.

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